Bundesrat ohne Ambition beim Tierschutzgesetz

Stellungnahme schwächt Regelungen zu Ringelschwanz und Qualzucht 

Berlin, 8. Juli 2024: Der Bundesrat hat am Freitag seine Stellungnahme zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dabei konnte sich die weitreichende Kritik der unionsgeführten Bundesländer nicht durchsetzen. Dennoch ist der Beschluss für den Tierschutz ungenügend. Ende September wird sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Tierschutzorganisation PROVIEH fordert das Ende von Qualzucht, Anbindehaltung und der Verstümmelung von Tieren. 

Mit Blick auf landwirtschaftlich genutzte Tiere macht der Bundesrat verschiedene Verbesserungsvorschläge. Die Bundesregierung soll sich für Tierschutz bei Transporten in Drittstaaten einsetzen und Fördermittel für den Umbau der Tierhaltung bereitstellen. Ferner zählen dazu ein Verbot der Amputation von Schnäbeln bei Legehennen, die Betäubungspflicht bei der Kastration von Lämmern, die Erweiterung betrieblicher Eigenkontrolle sowie Einfuhrbeschränkungen bei Futterküken ohne vorherige Geschlechtsbestimmung im Ei.  

Allerdings will die Länderkammer auch Verschlechterungen. Diese betreffen besonders die Vorgaben zum Amputieren der Ringelschwänze bei Schweinen und das Qualzuchtverbot. Des Weiteren wurde eine große Zahl von Vorschlägen der Fachausschüsse abgelehnt. Darunter waren Kernanliegen des Tierschutzes wie das Verbot der saisonalen Anbindehaltung oder des Exports von lebenden Tieren. 

Andreas Schenk, Hauptstadtreferent der Tierschutzorganisation PROVIEH, kommentiert: 

„Die Stellungnahme ist besser als befürchtet und schlechter als erhofft. Insgesamt unterstützen die Länder den vorliegenden Gesetzesentwurf. Allerdings sind zwei der Beschlüsse besonders fragwürdig: 

Erstens will der Bundesrat die geplanten Einschränkungen der Amputation von Ringelschwänzen bei Schweinen aufweichen. Das ist unsinnig; seit 1994 gilt hier strenges europäisches Recht. Das muss endlich übernommen werden. Sonst droht ein teures Vertragsverletzungsverfahren. Das hat die parlamentarische Staatssekretärin Ophelia Nick im Bundesrat deutlich gesagt. 

Zweitens soll das Qualzuchtverbot nicht für anerkannte Zuchtorganisationen gelten. Das ist absurd. Genau diese Organisationen haben Qualzucht zur Normalität gemacht. Es darf keine pauschalen Ausnahmen vom Qualzuchtverbot geben.“  
 
Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschieden. PROVIEH setzt sich für eine umfassende Überarbeitung m Sinne des Tierschutzes ein: Anbindehaltung, Qualzucht und Verstümmelungen müssen ein Ende haben. PROVIEH fordert das Ende der legalisierten Tierqual und ein Tierschutzgesetz, das landwirtschaftlich genutzte Tiere endlich wirksam schützt. 
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!“ und in unserer ausführlichen Stellungnahme zum Tierschutzgesetzentwurf.

Pressestelle
Ada Brandt 
Pressereferentin
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