Jahrestag der Brandkatastrophe in Alt Tellin: PROVIEH fordert Brandschutz im Tierschutzgesetz

Berlin, 25.03.2024: Am Sonntag jährt sich zum dritten Mal die verheerende Brandkatastrophe von Alt Tellin, bei der mehr als 50.000 Schweine qualvoll starben. Solchen Tragödien fallen jährlich hunderttausende Tiere zum Opfer und machen deutlich, dass der Brandschutz in industriellen Tierhaltungsanlagen dringend besser geregelt werden muss. PROVIEH fordert die Politik auf, grundlegende Bestimmungen zum Brandschutz im Tierschutzgesetz einzuführen. Alt Tellin muss nun endlich Konsequenzen nach sich ziehen – alles andere wäre grob fahrlässig und eine eindeutige Absage an den Tierschutz. 

„Es ist unverantwortlich, dass der Brandschutz in Ställen auch Jahre nach den tragischen Ereignissen in Alt Tellin immer noch vernachlässigt wird. Brandkatastrophen wie in Alt Tellin sind kein Einzelfall, sondern können sich jederzeit wiederholen”, betont Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH. “Mit über 1.500 Bränden in nur zwei Jahren und dem tragischen Verlust von über 267.000 Tieren ist die Dringlichkeit offensichtlich: Wir brauchen dringend bessere Brandschutzmaßnahmen in Stallanlagen! Solche Tragödien müssen zukünftig durch konkrete Maßnahmen im Tierschutzgesetz verhindert werden.“

Die Einführung eines neuen Paragrafen mit klaren Vorgaben für Brandschutz und Belüftung ist überfällig. Automatische Brandmeldeanlagen, Notstromversorgung und regelmäßige Wartung der elektrischen Anlagen sind nur einige der notwendigen Maßnahmen. Mit der Novelle Tierschutzgesetz ist es jetzt an der Zeit, bundesweit einheitliche Standards zu schaffen und das Tierleid durch Brände bestmöglich zu verhindern.

Konkret fordert PROVIEH:

  • Die Verpflichtung zur Installation einer automatischen Brandmeldeanlage mit direkter Alarmierung der Feuerwehr in allen Stallgebäuden, in denen Tiere zu Erwerbszwecken gehalten werden. 
  • Die Einführung eines Alarmsystems für den Ausfall der notwendigen Luftversorgung in solchen Stallanlagen, um das Risiko für Tierleid durch Sauerstoffmangel zu minimieren. 
  • Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Ersatzbelüftungsanlage, insbesondere in Betrieben, in denen eine Belüftungsanlage für die Luftversorgung der Tiere notwendig ist. 
  • Die Sicherstellung einer Notstromversorgung für das Alarmsystem sowie vorgeschriebene Belüftungsanlagen, um im Falle eines Stromausfalls einen kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten. 
  • Die regelmäßige sachkundige Funktionsprüfung und Wartung von elektrischen Anlagen und Geräten in den technisch erforderlichen Abständen, insbesondere im Bereich der Gebäude- und Brandschutztechnik, um potenzielle Brandursachen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. 

Alle Forderungen PROVIEHs an die Novelle des Tierschutzgesetzes finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!“. 

Ansprechperson
Anne Hamester
Geschäftsführung 
Telefon: 0157. 519 573 41
Mail: hamester@provieh.de

Pressestelle 
Ada Brandt 
Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: presse@provieh.de

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