Eckpunkte für die Haltung von Puten – Tierschutz im BMEL nimmt endlich Fahrt auf

Berlin, 19.01.2023: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet derzeit daran, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um die Puten zu erweitern. PROVIEH bringt sich in diesen Arbeitsprozess konstruktiv mit ein. Die nun vorliegenden Eckpunkte liefern eine gute Grundlage für einen dringend notwendigen gesetzlichen Mindeststandard. PROVIEH fordert seit geraumer Zeit eine Haltungsverordnung für Puten und freut sich, dass die Umsetzung nun endlich angegangen wird. In den vergangenen 16 Jahren war in dieser Richtung nichts passiert, jetzt scheint das BMEL echte Bemühungen für mehr Tierschutz zu starten

“Nach langer Zeit der Stagnation und Tierqual bewegt sich endlich etwas für die Puten”, so Mareike Petersen, Fachreferentin für Geflügel bei PROVIEH. “Nachdem jahrzehntelang gebilligt wurde, dass Puten unter miserablen Haltungsbedingungen und routinemäßigen Amputationen leiden, zeigt das BMEL jetzt den Willen für gesetzliche Verbesserungen. Darauf können wir aufbauen.” 

Die nun vorgelegten Eckwerte aus dem BMEL schreiben insbesondere eine deutlich verringerte Besatzdichte und eine maximale Einstreufeuchtigkeit von 30 Prozent vor. Die Entstehung der schmerzhaften Fußballenentzündungen soll so verhindert werden. Beschäftigungsmaterial und eine Strukturierung im Stall werden ebenfalls vorgeschrieben, um die Grundbedürfnisse der Tiere zu erfüllen. Laut PROVIEH fehlt hier jedoch die Konkretisierung dieser Anforderungen. Es müssen genaue Stückzahlen und Flächenmaße vorgegeben werden, damit tatsächliche Verbesserungen für die Tiere erreicht werden.  

In den Arbeitsprozess bringt PROVIEH sich aktuell mit einer Stellungnahme ein, in dem die Tierschutzorganisation klare Werte zu den Vorgaben vorschlägt. Dabei werden auch die bestehenden Strukturen der aktuellen Tierhaltung berücksichtigt, möglicherweise sind Übergangsfristen nötig. Das Ziel ist jedoch klar: Puten müssen tiergerecht gehalten werden. 

Hintergrund: 
Aktuell gilt für Puten das Tierschutzgesetz – eine spezielle Verordnung für Puten fehlt bisher noch. Demnach bleiben die konkreten Mindeststandards der Haltung für Puten bisher unklar. Bisweilen werden Puten in Deutschland lediglich nach den sogenannten “Bundeseinheitlichen Eckwerten” der Geflügelwirtschaft gehalten. Diese beinhalteten aus Tierschutzsicht viel zu hohe Besatzdichten sowie nur vage Angaben zur Strukturierung und deutlich zu wenig Beschäftigungsmaterial. Die Folgen sind unter anderem eine tierquälerische Haltung in drangvoller Enge und das routinemäßige Kürzen der Schnäbel, damit die Puten sich nicht gegenseitig verletzen. PROVIEH fordert deshalb schon lange, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen Abschnitt für Puten zu ergänzen. Puten müssen ihren natürlichen Bedürfnissen nach beispielsweise Aufbaumen, Picken, Scharren und Sandbaden angemessen nachgehen können.  

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnenwebseite „Puten jetzt schützen!“

Ansprechperson

Anja Höhne
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Schwerpunkt Geflügel
Telefon: 0163. 2315846
E-Mail: hoehne@provieh.de

Pressestelle
Ada Brandt
Pressereferentin 
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: pressereferat@provieh.de

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