Debatte um Antibiotikaeinsatz in der EU

Ungebremsten Missbrauch verhindern, Einzeltierbehandlung ermöglichen!

Berlin, 10.09.2021: Aktuell ist eine scharfe Debatte um die Zukunft des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren entbrannt. Die entsprechende EU-Verordnung ist längst beschlossen und soll am 28. Januar 2022 in Kraft treten – um die genaue Auslegung wird nun jedoch heftig gestritten. Der Abgeordnete Martin Häusling (Bündnis 90/Die Grünen) hat ein Veto gegen den Ausgestaltungsvorschlag der Europäischen Kommission eingelegt, welchem der Umweltausschuss auch bereits zugestimmt hat. Am nächsten Mittwoch kommt es zum Showdown im Europäischen Parlament. PROVIEH befürwortet den Vorstoß Martin Häuslings und fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, dem Veto zuzustimmen.

33.000 Menschen sterben jährlich an multiresistenten Keimen, also Bakterien, gegen die keine Antibiotika mehr wirken. Der Verbrauch von Antibiotika muss massiv gesenkt werden, um solche Resistenzen nicht weiter zu fördern. Genau dies fordert auch die EU-Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6), welche die EU bereits verabschiedet hat und nun durch einen „delegierenden Rechtsakt“ ausgestaltet werden soll. Gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der Verordnung hat der Abgeordnete Martin Häusling ein Veto eingelegt, weil sich durch den Kommissionsvorschlag an dem Antibiotikaverbrauch in der gängigen Praxis kaum etwas ändern würde. Er hat deshalb außerdem einen Gegenvorschlag unterbreitet, über welchen am Mittwoch im europäischen Parlament abgestimmt wird. Der „Bundesverband praktizierender Tierärzte“ fürchtet unterdessen, dass – sollte der Vorschlag von Martin Häusling angenommen werden – in Zukunft viele Haustiere sterben müssen, weil nicht mehr ausreichend Wirkstoffe zur Behandlung von Krankheiten zur Verfügung stehen. Der Verband hat aus diesem Grund eine große Unterschriftenkampagne gegen die geplanten Änderungen gestartet.

Bei der Kampagne des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte handelt es sich um klassische Fake-News. Wer den Einspruch von Martin Häusling bis zum Schluss liest, kann zu keiner anderen Schlussfolgerung kommen, als dass Einzeltierbehandlungen auch weiter möglich wären. Der flächendeckende Antibiotikaeinsatz in der industriellen Tierhaltung würde dagegen wirksam eingeschränkt“, so PROVIEH Hauptstadtreferent Patrick Müller. „Wir fordern deshalb die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes unbedingt auf, dem Veto von Häusling zuzustimmen, die Kommission muss einen entsprechend seiner Vorschläge geänderten Entwurf zur Ausgestaltung der Verordnung vorlegen!

Im bisherigen Entwurf der Kommission stehen einige wenige Wirkstoffgruppen, welche komplett dem Menschen vorbehalten sein sollen. Die meisten Gruppen sind jedoch weiterhin zur Behandlung von Tieren, auch in Gruppenbehandlungen in der industriellen Tierhaltung, zugelassen. Faktisch würde sich beim Einsatz von Antibiotika nichts ändern.
Der aktuell diskutierte Änderungsvorschlag zur Ausgestaltung von Martin Häusling ist HIER im Original nachzulesen. In der aktuellen Debatte wird leider fast ausschließlich auf Punkt 5, welcher die Verwendung von Antibiotika klar einschränken würde, Bezug genommen. Liest man jedoch weiter, sind in Punkt 6 und 7 die Ausnahmen für die Einzeltierbehandlung aufgeführt. Es würden also nicht mehr flächendeckend zum Beispiel alle Hühner und Puten mit Antibiotika behandelt, Einzeltiere – Haustiere wie auch „Nutz“tiere – könnten jedoch weiter behandelt werden. Zu diesem Fazit kommt auch ein Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei, welches HIER verlinkt ist.

Ansprechpartner
Patrick Müller
Hauptstadtreferent
Telefon: 0151. 20430947
Mail: mueller@provieh.de­
­­­­Pressestelle
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431. 248 28 0
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