Fatales Urteil für den Tierschutz:

Verbot von Tiertransport nach Marokko aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht Münster hebt das Verbot eines Transportes von 66 trächtigen Rindern nach Marokko auf, welches aus Tierschutzgründen durch das Verwaltungsgericht Köln gestern ausgesprochen wurde. Der Landkreis Rhein-Sieg ist damit verpflichtet einen Transport abzufertigen, obwohl eine Schlachtung unter tierschutzwidrigen Bedingungen wahrscheinlich ist.

Berlin, 11.12.2020: Gestern Abend entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Eilbeschluss gegen ein Rindertransportverbot des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 10.12.2020. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte den Tiertransport durch einen Bescheid vom 08.12.2020 mit der Begründung verboten, dass die Rinder in Marokko voraussichtlich tierschutzwidrig behandelt würden. Ein Eilantrag der Spedition wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Beim Oberverwaltungsgericht wurde diesem jedoch jetzt stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht begründet: „Bei der allgemeinen Interessenabwägung über­wiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition. Ob den Tieren schwerwiegende Beeinträchtigungen bis hin zur qualvollen Tö­tung drohten, sei hier ebenso ungewiss wie die Verantwortlichkeit der Antrag­stellerin für ein solches Geschehen.“ PROVIEH kritisiert die Entscheidung des OVGs Münster scharf. Der Exporteur darf die Tiere nun nach Marokko exportieren, obwohl davon auszugehen ist, dass diese dort unter tierschutzwidrigen Bedingungen geschlachtet werden.

„Diese Entscheidung ist eine herbe Schlappe für den Tierschutz. Sie ist insofern unverständlich, da es bei Lebendtierexporten nach Marokko sowohl auf dem Transport als auch am Zielort nachweislich immer wieder zu tierschutzwidrigen Vorfällen kommt. Der mutige Versuch des Landkreises Rhein-Sieg und des VG Köln, diese Verstöße gegen geltendes Recht bereits im Vorhinein zu verhindern, wurde durch das OVG Münster zunichte gemacht.“, so Patrick Müller, Hauptstadtreferent von PROVIEH. „Die Landkreise dürfen bei ihren Entscheidungen nicht weiterhin allein gelassen werden. Wir brauchen deshalb dringend eine bessere Umsetzung der EU-Verordnung 1/2005, welche den Rahmen für Tiertransporte vorgibt. Die Bedingungen müssen eindeutig, klar und einheitlich sein. Und sie müssen endlich auch im Sinne der Tiere durchgesetzt werden!“

Neben Tierschutzverstößen während Transport und Schlachtung, stellt die fehlerhafte Klassifizierung der Tiere ein häufiges Problem bei Exporten dar, so auch in diesem Fall: Die Rinder waren als „Zuchttiere“ deklariert, der Empfänger jedoch ein bekannter Schlachthof in Marokko. Dieser Etikettenschwindel ist leider mehr die Regel als die Ausnahme, denn es ist sehr viel leichter an Genehmigungen für den Export von Zuchttieren zu gelangen. So werden Tiere seit Jahren als „Zuchttiere“ in Länder exportiert, obwohl diese Länder keinen Aufbau einer Zuchtpopulation nachweisen können. Oft eignet sich auch das Klima vor Ort nicht für die an europäische Verhältnisse angepassten Tiere und es gibt keine geeignete Futtergrundlage, so dass die Tiere bereits nach kurzer Zeit geschlachtet werden. Und dies wie im Fall Marokko oft unter nachweislich tierschutzwidrigen Bedingungen. Trotzdem werden solche Transporte bisher immer wieder genehmigt, da die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot oft nicht ausreichend sind – oder Verbote, wie hier vom OVG Münster gerichtlich gekippt werden. Mit diesen Problemen beschäftigt sich inzwischen sogar ein Untersuchungsausschuss des europäischen Parlaments. Dieser soll die vielen Lücken, Schwächen und Unklarheiten der bestehenden Verordnung 1/2005, welche den Lebendtierexport regelt, aufdecken.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der PROVIEH-Kampagnenseite „Stoppt Lebendtiertransporte!“.

Pressestelle
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431-248 28 0
Mail: info@provieh.de

Foto: © freeanimalpix

Beitrag teilen