Tierschutzerfolg: Landkreis verbietet erneut Transport trächtiger Rinder nach Marokko

Nach dem aufsehenerregenden Transportverbot im November hat der Landkreis Rhein-Sieg nun einen weiteren Lebendtierexport von 66 trächtigen Rindern nach Marokko mit der Begründung verboten, dass die Rinder dort häufig nicht tierschutzgerecht geschlachtet würden.

PROVIEH begrüßt das konsequente Vorgehen des Landkreises Rhein-Sieg beim Thema Tiertransporte. Erneut hat der Landkreis die Genehmigung für einen Lebendtierexport trächtiger Rinder nach Marokko verweigert. Noch im letzten Jahr war dieser Landkreis einer der neun Landkreise mit den deutschlandweit höchsten Exportzahlen. Doch nun scheint sich, auch auf Grund des hohen öffentlichen Druckes, der Umgang mit solchen Transporten verändert zu haben. Bereits im November hatte der Landkreis einen Lebendtierexport mit 132 tragenden Rindern nach Marokko nicht abfertigen wollen. Gegen diese Entscheidung zog der Exporteur vor das Verwaltungsgericht Köln und hatte dort im Eilverfahren verloren. Der für den 18.11.2020 geplante Transport durfte nicht stattfinden, weil die Richter in Marokko eine „nicht tierschutzgerechte Schlachtung“ der Tiere befürchteten. Der Fall aus dem November liegt nun zur endgültigen Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster.

„Auch dieses Mal sieht die Veterinärbehörde des Rhein-Sieg-Kreises keine Möglichkeit, eine Freigabe zu erteilen. Auch wenn der Transport selbst vermutlich tierschutzgerecht durchgeführt werden könnte (so hat es auch das Kölner Verwaltungsgericht bereits gesehen), käme es am Zielort in Marokko zu erheblichen Verstößen gegen deutsche Tierschutzbestimmungen. Das beträfe die Haltung als auch die Schlachtung der Tiere“, so der Landkreis Rhein-Sieg in seiner Pressemitteilung.

Die Entscheidungen und die Standhaftigkeit des Landkreis Rhein-Sieg sind beeindruckende Erfolge für den Tierschutz. Mit großer Sicherheit wären die Rinder in Marokko unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten beziehungsweise geschlachtet worden – dies ist durch mutige Amtsveterinäre verhindert worden. Dieses Vorgehen sollte anderen Veterinärämtern als Bestärkung dienen, keine Transporte abzufertigen, bei denen unterwegs oder im Zielland Tierschutzverstöße zu erwarten sind. Es braucht nun endlich bundesweit einheitliche, gesetzlich verankerte Regelungen für Tiertransporte, damit den Veterinärämtern der Landkreise der Rücken gestärkt wird. Auch und besonders durch die häufig nach solchen Entscheidungen folgenden Gerichtsverfahren.

Immer wieder kommt es jedoch auch bei Lebendtierexporten zu massiven Tierschutzverstößen. Probleme entstehen dadurch, dass die Tiere nicht regelmäßig und nicht ausreichend gefüttert und mit Wasser versorgt werden, selbst bei hohen Temperaturen. Versorgungspausen werden nicht eingehalten, entsprechende Versorgungsstationen insbesondere in Drittstaaten werden nicht angefahren oder sind erst gar nicht vorhanden. In der EU sind die Regelungen schon völlig unzureichend, in Drittstaaten ist aber noch nicht einmal die Einhaltung dieser Minimalvorgaben gesichert.

Patrick Müller, 10.12.2020

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Kampagnenseite “Stoppt Lebendtiertransporte”

Beitrag teilen