Bayern verschärft erneut Bedingungen für Lebendtierexporte

Mit einem weiteren Erlass verschärft das zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Bedingungen für Tiertransporte. Einer Pressemitteilung des Ministeriums zufolge waren Erkenntnisse des Ministeriums, wonach Tiere aus Bayern über osteuropäische Mitgliedsstaaten in bestimmte Drittländer exportiert worden, der Anlass hierzu. Bekannt geworden war ein Fall, in dem ein Exporteur einen Transport von Bayern aus nach Ungarn und von dort aus direkt weiter nach Usbekistan durchgeführt hatte. Damit wurde geltendes Europäisches Recht umgangen, welches fordert, dass bei der Genehmigung und Abfertigung eines Transportes immer der endgültige Zielort anzugeben ist. Zusätzlich gibt es in Bayern bereits einen Erlass, welcher den Lebendtierexport in 18 Staaten komplett untersagt – darunter auch Usbekistan. Doch da der Transport nur bis Ungarn beantragt wurde, hatten die bayerischen Veterinäre vor Ort den Transport genehmigt. Der direkte Weitertransport nach Usbekistan dagegen erfolgte illegal.

Nach der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sollen solche Praktiken in Zukunft verhindert werden. Dafür erhalten die bayerischen Veterinärbehörden nun ein weiteres Mittel in Form eines Erlasses: Das Staatsministerium gab bekannt, dass die Behörden auch Transporte ins europäische Ausland oder sogar innerhalb Deutschlands einschränken oder untersagen können, wenn der Verdacht besteht, dass die Tiere von da aus rechtswidrig in Drittstaaten exportiert werden. Der Transportunternehmer ist nun verpflichtet, eine Erklärung über den endgültigen Zielort der Tiere abzugeben. Wird dagegen verstoßen, drohen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Transporterlaubnis. Auch die Vorzeugnisse, welche nötig sind, um Transporte in andere Bundesländer innerhalb Deutschlands durchzuführen, können in Zukunft einfacher verweigert werden. Insbesondere dann, wenn der Transport in ein anderes Bundesland nur deshalb erfolgt, um von dort die Transporterlaubnis in einen Drittstaat zu erlangen, wird in Zukunft kein Vorzeugnis mehr erteilt.

PROVIEH fordert schon lange, dass kein Bundesland mehr Tiertransporte in Drittstaaten abfertigen darf, da die europäischen Tierschutzstandards nicht immer bis zum Zielort eingehalten werden. Hierzu braucht es jedoch dringend ein abgestimmtes Handeln der Bundesländer. Deshalb unterstützt PROVIEH die vom bayerischen Staatsministerium erlassenen Verschärfungen ausdrücklich und hofft, dass diese konsequent umgesetzt werden. Es muss endlich Schluss sein mit dem Flickenteppich, Schluss sein mit der ständigen Umgehung der europäischen Tiertransportverordnung – es muss Schluss sein mit Lebendtierexporten in Drittstaaten! PROVIEH hat immer wieder auf die systematischen Rechtsverletzungen hingewiesen und strengere und einheitliche Regelungen gefordert. Der bayerische Erlass ist ein wichtiger Schritt. Doch letztendlich brauchen wir bundesweit einheitliche Regelungen und eine deutlich verschärfte europäische Tiertransportverordnung.

28.10.2020

Patrick Müller

Link zur Pressemitteilung vom 26.10.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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