Gesetzesentwurf: Kadaver in Entsorgungsbetrieben auf Tierschutzverstöße untersuchen

Kadaver in Entsorgungsbetrieben auf Tierschutzverstöße untersuchen – Bundesministerium legt Gesetzesänderungsentwurf vor

Tote Schlachttiere werden in Schlachtbetrieben routinemäßig mehrfach kontrolliert: zum einen auf Lebensmittelsicherheit, aber auch auf Anzeichen für tierschutzrelevante Verstöße und Missstände in den Zuliefer- und Haltungsbetrieben. In Entsorgungsbetrieben wie Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) und Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (VTN) hingegen gibt es eine solche routinemäßige Kontrolle nicht. Doch gerade hier sind solche Untersuchungen wichtig. Denn wie eine viel beachtete Studie von 2017 zeigte, konnte bei einer erheblichen Anzahl dieser so genannten „Falltiere“ Belege gefunden werden, dass die Tiere vor ihrem Tod längere Zeit Schmerzen erlitten haben mussten.

Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun die Grundlagen dafür schaffen, zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, in solchen Anlagen Untersuchungen vornehmen zu können, die Rückschlüsse auf vorherige Tierschutzverstöße zulassen. Den Entwurf des BMEL hat PROVIEH gemeinsam mit den Partnerorganisationen des Bündnisses für Tierschutzpolitik geprüft und kommentiert.

Fazit: Der Entwurf ist ein erster wichtiger Schritt, aber er greift viel zu kurz. Lesen Sie unsere Stellungnahme hier im Detail.

Ludwig Krüger, 05.01.2021

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