Gesetz zum Verbot des Kükentötens tritt 2022 in Kraft
Berlin, 20.01.2021: Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz zum Verbot des Kükentötens in Deutschland beschlossen. 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Praxis nur noch vorübergehend gestattet. Ab dem 01.01.2022 soll nun dank einer gesetzlichen Regelung endgültig Schluss sein. PROVIEH kämpft seit vielen Jahren für ein Ende der systematischen Tötung der männlichen Küken und begrüßt diesen Beschluss im Grundsatz. Doch während die Bundesregierung die technische Lösung der Geschlechtserkennung im Ei präferiert, fordert PROVIEH ein klares Bekenntnis zum Zweinutzungshuhn.
Erfreulicherweise erwähnt das beschlossene Gesetz nun explizit die Umstellung auf das Zweinutzungshuhn als mögliche Alternative und warnt davor, sich mit Technologien einzudecken, die nach zwei Jahren bereits wieder verboten sein werden. Die kritische Kommentierung des ersten Gesetzesentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch PROVIEH gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen war also teilweise erfolgreich. Positiv ist ebenfalls die Aufnahme der Zucht- und Vermehrungstiere, also der Eltern und Großeltern der Legehennen. Bisher waren diese Tiere nicht mit in dem Gesetzesentwurf inbegriffen. PROVIEH erwartet, dass auf diesen Ansätzen aufgebaut wird und konkrete Maßnahmen zur Etablierung des Zweinutzungshuhns in Deutschland erarbeitet werden.
Ab 2024 soll auch das Töten mittels Geschlechtsbestimmungsverfahren ab dem siebten Bruttag verboten sein, weil ein Schmerzempfinden von Hühnerembryonen ab dann nicht ausgeschlossen werden kann. Bislang gibt es hier noch eine Übergangslösung, weil die technischen Verfahren noch nicht so ausgereift sind, um die Geschlechtserkennung vor dem siebten Bruttag zuverlässig vornehmen zu können. Das Gesetz ist weiterhin deutlich auf die technische Lösung der Geschlechtsbestimmung im Ei ausgerichtet, welche aus Sicht des BMEL im Gegensatz zu anderen Alternativen wie der Bruderhahnaufzucht und dem Zweinutzungshuhn kaum Anpassungen im vor- und nachgelagerten Erzeugungsstufen erfordere. Mit dieser Auffassung werden weiterhin wirtschaftliche Gründe höher gewichtet und das tierschutzwidrige, auf Hochleistung getrimmte System, basierend auf getrennten Zuchtlinien und den daraus folgenden zuchtbedingten Krankheiten, zementiert.
PROVIEH fordert daher stattdessen zum Zweinutzungshuhn zurückzukehren und befürwortet als Übergangslösung die tiergerechtere Bruderhahnaufzucht. „Die Hennen der Zweinutzungsrassen legen zwar eine moderatere Anzahl von Eiern, es können stattdessen aber beide Geschlechter verwendet werden und sie wachsen langsamer, wodurch diese Rassen vitaler und weniger krankheitsanfällig sind. Zusätzlich müssen die Haltungsbedingungen endlich den Tieren angepasst werden. Hühner brauchen ausreichend Platz, kleine Gruppen, Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial und einen strukturierten Auslauf, um sich wohlzufühlen,“ so Mareike Petersen, Fachreferentin für Geflügel bei PROVIEH.
Unsere Pressemitteilung und Stellungnahme zum ersten Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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