Appell an Bundesrat: Tierschutz- und verfassungswidrige Sauenhaltung beenden!

Gemeinsame Pressemitteilung, 02.03.2020

Aufgrund der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern bei der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lädt das Bundeslandwirtschaftsministerium am 3. März die Länder zu „Nachverhandlungen“, um über die strittigen Punkte zur Zukunft des Kastenstandes zu verhandeln. Und das obwohl bereits eine Beschlussempfehlung des Bundesrats vorliegt, die so im Plenum abgestimmt werden könnte. PROVIEH und DJGT fordern die Bundesländer in einem gemeinsamen Brief auf, sich nicht auf „Hinterzimmerdeals“ einzulassen und den längst überfälligen Ausstieg aus dem Kastenstand einzuläuten.

Berlin. Am 3. März 2020 verhandeln die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland. Die Tierschutzverbände PROVIEH e. V. und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) fordern die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in einem gemeinsamen Brief auf, die tierschutz- und verfassungswidrige Kastenstandhaltung zu beenden.

Die wichtigsten Kritikpunkte sind die zukünftige Fixierdauer der Sauen, die geplante Übergangsfrist bis die neuen Regelungen gelten sollen, und ob die Sauen weiterhin in rechtswidrigen, da zu kleinen, Kastenständen gehalten werden dürfen. In dem Brief fordern PROVIEH und DJGT einen echten Ausstieg aus dem Kastenstand, der, begleitet mit einem Finanzierungskonzept, sofort eingeleitet werden kann.

Dazu Jasmin Zöllmer, Leitung Hauptstadtreferat und Politik bei PROVIEH: „Der Kastenstand ist unnötig. Das zeigen andere EU-Länder schon lange. Sogar im Ferkelerzeuger-Land Dänemark ist eine Fixierung im Kastenstand nur noch im Einzelfall erlaubt. In Schweden und Norwegen ist eine Fixierung grundsätzlich verboten. Der Bundesrat muss diese tierquälerische Haltungsform endlich beenden.“

Dr. Barbara Felde von der DJGT ergänzt: „Schon die Fixierung im Kastenstand ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, nachdem alle Tiere verhaltensgerecht unterzubringen sind. Dies ist in einem Kastenstand per se nicht möglich, so dass rechtlich keine andere Wahl bleibt, als die Kastenstandhaltung in Zukunft ganz zu beenden. Jedenfalls dann, wenn der Verordnungsgeber den Gesetzgeber und dessen Gesetze ernst nimmt, wozu er aber verpflichtet ist.“

Hintergrund: Durch die Haltung von Schweinen im Kastenstand wird die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Schweine stark eingeschränkt. Die Haltungsform führt zu erheblichen Schmerzen, Leiden und psychischen Schäden bei den Schweinen und verstößt hierdurch gegen geltendes Tierschutz- und Verfassungsrecht. Während andere europäische Länder mit einem guten Beispiel voran gehen und die Kastenstandhaltung auf ein Mindestmaß beschränkt oder gar gänzlich abgeschafft haben, hält Deutschland nach wie vor an dieser tierschutzwidrigen Haltungsform fest.

Die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016, wonach eine Sau – entsprechend der Vorschrift in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – in einem Kastenstand zwingend ihre Gliedmaßen ausstrecken können muss, soll ausgehebelt werden und somit dem jahrzehntelangen Verstoß gegen diese Vorschrift durch die Schweinehaltungsbetriebe Vorschub geleistet werden. Die seit nunmehr 28 Jahren geltende Vorschrift, nach der Sauen im Kastenstand ihre Gliedmaßen ausstrecken können müssen, soll gestrichen werden. Hierdurch sollen rechtswidrige Zustände in deutschen Schweineställen, die auf zu engen Kastenständen beruhen, legalisiert werden. Dieses Vorhaben des BMEL verstößt jedoch gegen das Tierschutzgesetz und das Grundgesetz. Darüber hinaus handelt es sich bei der Kastenstandhaltung von Schweinen in Gänze um eine tierschutzwidrige Haltungsform, die unverzüglich zu beenden ist.

PROVIEH und die DJGT fordern den Einsatz der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Sinne des Tierschutzes. Tierschutz ist ein Rechtsgut von Verfassungsrang und erfordert eine umgehende Umsetzung.

Gemeinsamer offener Brief von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und PROVIEH an die Staatsektretärinnen und Staatsekretäre der Länder (vom 27.02.2020)


Gemeinsamer Offener Brief von 18 Tierschutzorganisationen an die Saatssekretärinnen und Ministerialdirektoren der Länder gegen eine weitere Verzögerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung (vom 28.02.2020)

Ansprechpartnerinnen

DJGT
Dr. Barbara Felde
Stellvertretende Vorsitzende
Mobil: 0172 2895384
Mail: b.felde@djgt.de 

Pressestelle 
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431-248 28 0
Mail: info@provieh.de

Foto: PROVIEH

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