Bundesrat verschiebt Entscheidung

Zukunft des Kastenstands unklar

Pressemitteilung, 14.02.2020

Der Bundesrat sollte heute über die Zukunft von Millionen Muttersauen in Deutschland entscheiden. Kurz vor der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt und damit verschoben. Zu viele Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern herrschen vor. Der Agrarausschuss und insbesondere die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung forderten einige Verbesserungen für die Tiere. Die wichtigsten Streitpunkte im Überblick: 

Fixierdauer im Kastenstand

Der Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht eine Kürzung der Fixierdauer der Sauen im Deckbereich auf 8 Tage vor. Aktuell verbringen die Sauen hier pro Gebärzyklus bis zu 5 Wochen eingesperrt im Kastenstand und können sich nicht einmal umdrehen. Die Fixierdauer im sogenannten „Ferkelschutzkorb“ soll auf 5 Tage reduziert werden. Aktuell müssen konventionell gehaltene Sauen hier ebenfalls bis zu 5 Wochen verbringen. Der Agrarausschuss im Bundesrat verlangt die Reduzierung auf jeweils 5 Tage – also insgesamt 10 Tage pro Zyklus und im Deckbereich 3 Tage weniger als von Ministerin Klöckner vorgesehen.
 
Bewertung PROVIEH: Eine Reduzierung der Fixierdauer ist zwar zu begrüßen. Jedoch sind auch insgesamt 10 Tage noch zu lange für diese tierquälerische Haltungsform. Stattdessen brauchen wir einen echten Ausstieg aus dem Kastenstand, wie es in einigen EU-Ländern schon üblich ist. Die Fixierung schränkt die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Sauen stark ein und führt zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden. 

Übergangfristen: 15 + 2 oder 8 + 2 Jahre?

Während Ministerin Klöckner eine Übergangsfrist von 15 Jahren und in Härtefällen sogar 17 Jahre vorschlägt, hat sich der Agrarausschuss auf 8 beziehungsweise 10 Jahre geeinigt.
Bewertung PROVIEH: Jegliche Übergangfristen sind mit Hinblick auf das bereits Jahre zurückliegende Magdeburger Urteil, dass die Kastenstandhaltung in ihrer jetzigen Form für illegal erklärt hat nicht zu rechtfertigen. Ein echter Ausstieg aus dem Kastenstand (keine jegliche Verkürzung der Fixierdauer) kann sofort beginnen, wenn dieser mit einem Finanzierungskonzept begleitet wird.  

Der Versuch illegale Kastenstände zu legalisieren

Die Ministerin wollte einen Satz aus der Verordnung streichen, der besagt, dass Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken dürfen müssen. Diese Streichung sollte die zu kleinen und damit rechtswidrigen Kastenstände legalisieren. Damit versuchte die Ministerin die Verordnung dem bestehenden rechtswidrigen Haltungssystem anzupassen, anstatt dieses umzubauen.
Der Agrarausschuss lässt diesen Versuch nicht durchgehen. Ausdrücklich fordert er stattdessen, die baulichen Anforderungen an die Kastenstände so zu ändern, dass Schweine im Liegen ihre Beine ausstrecken können. Genauso hatte das Oberverwaltungsgericht geurteilt. Auch die Abferkelbucht soll größer werden.

Bewertung PROVIEH: Bereits seit 1988 gilt als Mindestanforderung für die Größe der Kastenstände, dass den Sauen das Ausstrecken der Beine in Seitenlage möglich sein muss. Die Sauenhalter verstoßen flächendeckend gegen diese Anforderung, wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG Magdeburg) im Jahre 2015 feststellte. Folgerichtig mahnte es eine sofortige Umsetzung der geltenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an. Statt auf die Einhaltung der Größenvorgabe zu drängen, honoriert sie durch deren Streichung den jahrzehntelangen Verstoß gegen das Tierschutzrecht und passt die Rechtslage der Praxis an. Dass Julia Klöckner versucht hat, diesen Rechtsbruch zu legalisieren ist ein unfassbarer Skandal, der zu Recht vom Agrarausschuss der Länder nicht geduldet wird.

(Keine) Ausnahmen für kleine Betriebe

Während der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Ausnahmeregelung für kleine Betriebe vorschlägt, fordert der Agrarausschuss gleiches Recht für alle und damit keine Ausnahmen für kleine Betriebe.  
Bewertung PROVIEH: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollte wenigstens einen Mindestschutz für die Tiere gewähren. Dem kommt sie bisher nicht nach, denn einige Tierarten sind nicht einmal erfasst. Jegliche Ausnahmeregelungen verschärfen dieses Problem und sind nicht zu rechtfertigen.

Hintergrund

Das Leid der Muttersauen

Fast die Hälfte des Jahres verbringen Sauen in Deutschland in der Regel fixiert in Kastenständen. Diese sind häufig viel zu eng, so dass die Tiere ihre Gliedmaßen nicht zu den Seiten ausstrecken können. Junge Sauen müssen bereits über vier Wochen lang im Kastenstand verbringen, nachdem sie besamt wurden. Kurz vor der Geburt der Ferkel werden sie wieder eingesperrt. Sie können nur bewegungslos stehen oder liegen und sich nicht einmal umdrehen. Natürliche Verhaltensweisen wie Nestbau ist nicht möglich. Verhaltensstörungen wie das Leerwühlen oder Stangenbeißen sind die Folge.
Ein bahnbrechendes Urteil sollte diesem Missstand endlich ein Ende setzen. Das sogenannte Magdeburger Urteil vom 24. November 2015 schaffte Rechtssicherheit über die Auslegung von § 24 der Nutztierhaltungsverordnung. Dieser besagt, dass „Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“ und dass deshalb der Umbau der Kastenstände unverzüglich und ohne langjährige Fristen erfolgen muss.

Weitere Informationen zum Hintergrund und zu vergangenen Protestaktionen sowie eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Verordnungsänderung finden Sie hier.

Gemeinsamer offener Brief von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und PROVIEH an die Staatsektretärinnen und Staatsekretäre der Länder (vom 27.02.2020)

Pressemitteilung, 14.02.2020

Ansprechpartnerin

Jasmin Zöllmer
Referentin für Agrarpolitik
Mobil: 0176 88471 854
Mail: zoellmer@provieh.de

Beitrag teilen