FAQs – Die wichtigsten Fragen zur Geflügelpest im Überblick

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest wird auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es gibt schwer und leicht krank machende Varianten. Nur bei schwerer Infektion verläuft die Erkrankung schnell und zumeist tödlich für die Tiere.

Welche Tiere sind betroffen?

Neben dem Geflügel in der Landwirtschaft können auch Wildvögel an der Geflügelpest erkranken. In der Landwirtschaft sind vor allem Hühner- und Putenhaltungen gefährdet. Symptome sind beispielsweise Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Rückgang der Leistung und Atemnot.

Wie vebreitet sich der Virus?

Vielfach belegt ist, dass Geflügelpestviren aus der industriellen Geflügelmassentierhaltung in die Natur gelangten und dort Wildvögel an Geflügelpest erkranken ließen. Für den umgekehrten Vorgang gibt es keinen Beleg, denn wenn Wildvögel an Geflügelpest leiden, sterben sie viel zu schnell, als dass sie zur Verbreitung des Erregers beitragen könnten.

Wie infizieren sich die Tiere?

Innerhalb eines Bestandes erfolgt die Übertragung durch Kontakte von Tier zur Tier. Zwischen Betrieben erfolgt die Übertragung der Viren durch Menschen unterschiedlicher Betriebe, durch Fahrzeuge, Futtermittel, Verpackungen und Stallmist. Wildvögel können die Krankheit ebenfalls verbreiten, aber nach geltender Erkenntnis nicht in die Betriebe hinein. Sie bilden dennoch ein natürliches Reservoir für niedrig pathogene Viren. Geraten diese in landwirtschaftliche Ställe hinein, können sie sich dort zu hoch pathogenen Formen entwickeln.

Können Menschen sich anstecken?

Ja, eine Ansteckung des Menschen ist möglich, aber die Krankheitsverläufe sind meistens milde. Gefährdet sind vor allem Menschen die mit infiziertem Geflügel arbeiten. Das Risiko einer Ansteckung bei Menschen, die nicht mit infiziertem Geflügel arbeiten wird vom Robert-Koch-Institut als gering eingeschätz. Sie sollten tote oder kranke Vögel nicht anfassen oder mitnehmen.

Was sind die Folgen für die Landwirtschaft?

Bei einem Verdacht wird der Stall zunächst beprobt. Bestimmte Gebiete um den Stall werden abgesperrt. Sollte eine Infektion mit einem hochpathogenen AI-Virus vorliegen, muss der gesamte Bestand der Tiere nach geltender Gesetzeslage getötet und entsorgt werde. Um das betroffene Gebiet kann dies zur sogenannten Aufstallungspflicht für freilaufendes Geflügel führen. Dies gilt auch für private Geflügelhaltungen.

Wie können Sie sich vor der Geflügelpest schützen?

Um Ihr privates Geflügel zu schützen, sollten Sie fremde Personen, insbesondere Personen die eigene Geflügelbestände haben, nicht den Stall betreten lassen. Gleichzeitig sollten Sie auf Besuche anderer Ställe verzichten. Tragen Sie Schutzkleidung und desinfizieren Sie Ihre Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls. Achten Sie auf die Hygiene in ihrem Stall (Absicherung des Stalls vor Nagetieren; Mist und Futter vor Kontakt mit Wildvögeln sichern).

Quellen und weiterführende Links:

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