Legalisierte Tierqual beenden: Das fordert PROVIEH konkret

Verstümmelungen konsequent verbieten und Haltungsbedingungen an Tiere anpassen! 

Amputationen von ganzen Körperteilen bei Wirbeltieren sind durch §6 Absatz 1 Tierschutzgesetz eigentlich ohnehin verboten. Für alle heute gängigen Verstümmelungen bestehen jedoch derzeit Ausnahmeregelungen. Das Tierschutzgesetz legalisiert explizit das betäubungslose Enthornen bei Kälbern, das Abschneiden des Ringelschwanzes bei Schweinen und Kürzen des Schnabels bei Puten. Das ist aus Tierschutzsicht inakzeptabel. 

PROVIEH fordert, diese Ausnahmen ersatzlos zu streichen und die Verstümmelungen durch den umfassenden Umbau der Tierhaltung unverzüglich zu beenden!  

Qualzucht umfassend und effektiv verbieten! 

Die Qualzucht ist gemäß §11 b Tierschutzgesetz genauso wie eine Leistungsüberforderung gemäß §3 Tierschutzgesetz verboten. Tierqual auslösende Formen von Züchtung sind wiederum nicht klar ausdefiniert, sodass das grundsätzlich geltende Verbot nicht vollzugsfähig ist. Es bleibt daher bislang Auslegungssache, ob massenhafte Brustbeinbrüche und Herz-Kreislauf-Versagen bei Hühnern oder ständig entzündete Euter bei Kühen in Folge der massiven Hochleistungszucht als Qualzucht beziehungsweise Leistungsüberforderung gewertet sein sollen.  Infolgedessen wird Qualzucht heute überwiegend nicht verhindert.  

PROVIEH fordert die Erweiterung des Qualzuchtparagrafen durch klare Merkmale und umfassende Haltungs‐, Handels‐, Ausstellungs‐ und Bewerbungsverbote von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. 

Anbindehaltung unverzüglich und vollständig beenden! 

Eine verhaltensgerechte Unterbringung ist bei der andauernden Anbindehaltung sowohl in ganzjähriger als auch saisonaler Form unter keinen Umständen gegeben. Nahezu alle Funktionsbereiche der artgemäßen Verhaltensweisen sind durch diese Haltungsform weitgehend eingeschränkt und auch die Gesundheit der Tiere wird durch die fixierte Haltung beeinträchtigt. 

PROVIEH fordert ein unverzügliches und vollständiges Verbot der Anbindehaltung, das heißt sowohl von ganzjähriger als auch saisonaler Anbindehaltung.  

PROVIEHs weitere Kernforderungen für die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes finden Sie hier:

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Schädigende Haltungsbedingungen beenden und eine artgemäße gesundheitsförderliche Haltung gesetzlich verankern: 

Das Tierschutzgesetz fordert eine verhaltensgerechte Unterbringung in §2 TSchG. Die lebenslange und dauerhafte Fixierung von Kühen im Stall wird jedoch genauso wie die Einzelhaltung von bis zu zwei Monate alten Kälbern in beengten Kälberboxen sowie die gesundheitsschädliche Haltung auf Vollspalten toleriert.  

PROVIEH fordert, eine artgemäße und gesundheitsförderliche Haltung im Tierschutzgesetz festzuschreiben. 

Der vernünftige Grund: Wirtschaftsinteressen dürfen keine Tierqual legitimieren 

Laut §1 Satz 3 Tierschutzgesetz darf niemand Tieren “ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen”. Offen lässt der Gesetzgeber jedoch, was als vernünftiger Grund zu betrachten ist. Rein wirtschaftliche Gründe, wie beispielsweise Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis, dürfen kein „vernünftiger Grund“ für Tierleid sein. Dies wurde bereits höchstrichterlich im Gerichtsurteil zum Verbot des Kükentötens festgestellt und muss nun gesetzlich verankert werden. 

PROVIEH fordert eine Definition des “vernünftigen Grunds” im Tierschutzgesetz, welche wirtschaftliche Interessen als Grund ausschließt. 

Tiertransporte in Drittstaaten verbieten! 

Tiertransporte in kritische Drittstaaten sind aufgrund der Dauer des Transportes und der Haltungs-, Transport- und Schlachtbedingungen vor Ort nicht mit Deutschem bzw. Europäischem Tierschutzgesetz vereinbar. Die Tiere sind einerseits durch den Langstreckentransport in diese Drittstaaten stark beeinträchtigt. Andererseits sind die Tiere durch die Haltungs-, Transport- und Schlachtbedingungen vor Ort unzureichend rechtlich geschützt. 

PROVIEH fordert ein Verbot von Lebendtierexporten in kritische Drittstaaten. 

Videoüberwachung, keine Akkordlöhne und eine ausnahmelose Betäubungspflicht in Schlachthöfen 

Mitunter schreckliches Tierleid durch fehlerhafte Betäubung und Missachtung von Tierschutzgesetzen muss durch eine ausnahmslose Videoüberwachung aufdeckbar sein und durch auskömmliche Löhne strukturell vermieden werden. Denn der Akkordlohn führt nachweislich zu Stress, mehr Fehlern und höheren Fehlbetäubungsraten. Zudem muss eine Betäubungspflicht auch bei rituellen Schlachtungen ausnahmslos gelten. 

PROVIEH fordert die Videoüverwachtung mit verbindlichen Kontrollen des Materials für alle Schlachthöfe, das Verbot von Akkordlöhnen und eine Betäubungspflicht auch bei rituellen Schlachtungen. 

Kontrollen und Sanktionen  

Tierhaltende Betriebe werden derzeit durchschnittlich lediglich alle 19 Jahre kontrolliert. Aufgrund völlig unzureichender Rechtsvorschriften und ungenügender Sanktionen in Form von Strafgeldern, Freiheitsstrafen und Nutzungsverboten können Tierschutzverstöße außerdem nicht hinreichend sanktioniert und damit verhindert werden. Neben landwirtschaftlichen Betrieben müssen auch Schlachthöfe und Tierkörperverarbeitungsbetriebe stärker kontrolliert werden, damit Tierschutzverstöße ans Licht kommen und sodann verhindert werden können. 

PROVIEH fordert eine gesetzliche Verankerung von regelmäßigen Kontrollen, mindestens zweijährlich sowie von Strafgeldern und Nutzungsverboten bei schwerwiegenden und wiederholten Tierschutzverstößen. 

Umsetzung des Systemwechsels: Landwirtschaftliche Betriebe brauchen politische Unterstützung  

Die Anpassungen im Tierschutzgesetz führen durch die verbesserten Haltungsbedingungen, Zuchtbestimmungen sowie Transport- und Schlachtbedingungen bei landwirtschaftlichen Betrieben zu erheblich steigenden Kosten. Denn der Wechsel vom heutigen Status quo hin zur tierschutzkonformen landwirtschaftlichen Tierhaltung ist geradezu extrem. Landwirtinnen und Landwirten müssen bei dem Wandel umfassend unterstützt werden und Schritt für Schritt die höheren Standards umsetzen können. Das Wohlergehen unserer Mitgeschöpfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen gemeinsam geschultert werden muss.

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