Tiertransporte in Drittstaaten: Nationales Verbot doch möglich!

Neues Gutachten gibt Forderungen von PROVIEH Rückenwind  

Berlin, 14. Juli 2022: Entgegen den Behauptungen des BMEL der letzten Jahre kann Deutschland Lebendtierexporte verbieten, wenn „Mindeststandards des Tierschutzes in Drittstaaten nicht eingehalten werden”. Ein entsprechendes Gutachten hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages am Freitag, den 08.07.2022, veröffentlicht. Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen und Schlachtmethoden sind in diversen Import- und Transitländern hinreichend belegt. PROVIEH fordert daher das unverzügliche Transportverbot in Drittstaaten! 

„Erneut haben wir es schwarz auf weiß: Ein generelles, nationales Transportverbot ist ausschließlich durch die Bundesregierung möglich!”, so Patrick Müller, Hauptstadtreferent bei PROVIEH. “Wir fordern Minister Cem Özdemir auf, nun unverzüglich ein Transportverbot in und durch Drittländer mit tierschutzwidrigen Bedingungen zu erlassen. Denn die Lebendtierexporte sind für die Tiere die reinste Tortur.“

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes berücksichtigt EU-Grenzländer, die zum jetzigen Zeitpunkt in Kriegshandlungen verwickelt sind: Russland, Belarus und die Ukraine. Das nationale Transportverbot in diese Länder wird insbesondere mit Artikel 10 der EU-Verordnung 2015/479 begründet. Dort heißt es: „Unbeschadet anderer Vorschriften der Union steht diese Verordnung der Einführung oder Anwendung mengenmäßiger Ausfuhrbeschränkungen durch die Mitgliedstaaten nicht entgegen, die aus Gründen […] oder zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren, […] gerechtfertigt sind.“ Das Leben und die Gesundheit der Tiere sind in diesem Sinne insbesondere aufgrund der unklaren Situation im Kriegsgebiet gefährdet. Demnach können und müssen Lebendtierexporte in und durch betreffende Länder umgehend per Verordnung verboten werden.

Deutschland transportiert darüber hinaus tausende Tiere in Länder außerhalb der EU, in denen die europäischen Tierschutzstandards nicht eingehalten werden. In einigen dieser Länder können die Schlachtbedingungen und der allgemeine Umgang mit den Tieren nur als tierschutzwidrig bezeichnet werden. Der Bundesrat hat dies zudem bestätigt und dem BMEL den Auftrag erteilt zu prüfen, unter welchen Umständen Lebendtierexporte in Drittstaaten verboten werden können. Der Rückenwind durch das neue Gutachten ermöglicht ein umfassendes, kurzfristiges Verbot von Lebendtierexporten in und durch Russland, die Ukraine und Belarus wie auch in weitere Hochrisikostaaten!

Das vollständige Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Thema Lebendtierexporte erhalten Sie auf unserer Webseite.

Beitrag teilen