E-Mail Aktion – Fordern Sie Minister Özdemir auf, Lebendtierexporte zu verbieten!

Etwa 750 Millionen „Nutztiere” werden jährlich in langen See- und Straßentransporten lebend quer durch Europa und um die ganze Welt verfrachtet, um im Bestimmungsland gemästet oder geschlachtet zu werden. Allein aus Deutschland wurden im Jahr 2017 etwa 80.000 Rinder in Drittstaaten exportiert, Tendenz steigend! Und das oft grausamen Bedingungen.

Die Einhaltung der völlig unzureichenden, gesetzlichen Vorschriften kann dabei nicht garantiert werden. Viele Tiere überleben die Strapazen nicht. Die entsprechenden Verluste sind jedoch oft einkalkuliert, da es absurderweise wirtschaftlich günstiger ist, die toten Tiere in Kauf zu nehmen, als die Transportbedingungen zu verbessern.

Unser Forderung: Stopp aller Lebendtierexporte in Drittstaaten außerhalb Europas. Statt lebender Tiere sollten Fleisch und Zuchtsperma exportiert werden. Die EU-Tiertransportverordnung muss überarbeitet und deren Bestimmungen ausnahmslos eingehalten werden. Durch strenge Kontrollen und eine konsequente Sanktion von Verstößen muss für eine flächendeckende Umsetzung gesorgt werden.

Unterstützen Sie jetzt unsere Forderungen, indem Sie Landwirtschaftsminister Cem Özdemir eine E-Mail schreiben. Kopieren Sie einfach nebenstehenden Text oder verfassen Sie ihre eigene Protest-Nachricht.

Betreff: Stoppt Lebendtierexporte!

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Sehr geehrter Herr Minister Özdemir,  

Lebendtierexporte verursachen vielfältiges Leid für die Tiere. Hunger, Enge, Angst, Durst und eine quälende Ungewissheit begleiten die Tiere während der gesamten Fahrt, die zum Teil tage- oder gar wochenlang andauert.   

Der überwiegende Teil der Tiere wird am Zielort bereits nach kurzer Zeit unter tierschutzwidrigen Bedingungen geschlachtet. Auch für die wenigen Ausnahmen, in denen die Tiere nachweislich zur Zucht verwendet werden, herrschen im Zielland häufig unzumutbaren Bedingungen. Ein Rind, welches an unsere Temperaturen angepasst ist, kann in den Zielländern häufig gar nicht tiergerecht gehalten werden!  

Doch SIE können diese Transporte und damit das Leid der Tiere verhindern. Handeln Sie bitte als „oberster Tierschützer“, nutzen Sie die Verordnungsermächtigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes, um Transporte lebender Tiere in bestimmte Länder zu verbieten. Gehen wir in Deutschland mit gutem Vorbild voran!  

Mit der Veröffentlichung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages am 08.07.2022 ist erneut klar geworden: sobald die Gesundheit oder das Leben der Tiere gefährdet sind, existiert eine Grundlage für ein nationales Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten. Nur Sie, nicht die Bundesländer, nicht die Landkreise haben die Möglichkeit ein solches Verbot zu erlassen.  Auchdas Bestreben der EU, die Tiertransportverordnung zu überarbeiten, ändert nichts daran, dass Deutschland als Vorbild vorweg gehen muss. Transporte in Drittstaaten mit tierschutzwidrigen Standards müssen national verboten werden! Dies ist möglich – und auch nötig, denn ein solches Ziel ist auf europäischer Ebene leider nicht zu erkennen. 

Zeigen Sie Mut, Herr Özdemir und leiten Sie eine echte Wende im Nutztierschutz ein!   

Herzliche Grüße

Im PROVIEH-Magazin 02-2022 finden Sie auch eine Postkarten-Aktion zum Thema “Stoppt Lebendtierexporte”:

Postkarte

Leiten Sie diesen Website-Beitrag oder unser Magazin gerne weiter. Vielleicht haben Sie Ihrem Bekanntenkreis ebenfalls Menschen, die das BMEL zu einem Verbot von Lebendtierexporten auffordern wollen. 

Schicken Sie jetzt eine E-Mail:

poststelle@bmel.bund.de

19.08.2022

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