Lebendtierexporte: Enttäuschendes Abstimmungsergebnis im EU-Parlament
Berlin, 20.01.2022: Das EU-Parlament hat heute den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu den Gesetzesverstößen bei Tiertransporten angenommen. In der zugehörigen Aufforderung des Parlamentes an die Kommission fehlen allerdings zentrale Aspekte zum Schutz der Tiere bei Transporten: So dürfen weiterhin Lebendtierexporte in Hochrisikostaaten stattfinden, auch eine generelle zeitliche Beschränkung von Transporten wurde nicht angenommen. Ein Mindesttransportalter von 28 Tagen für Kälber sowie eine Beschränkung von Transporten hochträchtiger Tiere auf vier Stunden sind nur winzige Schritte für den Tierschutz.
„Der Bericht des Untersuchungsausschusses zeigt deutlich: Lebendtierexporte werden zum Teil illegal durchgeführt, tierschonend sind sie jedoch selbst bei Einhaltung aller aktuellen Gesetze nicht. Die Forderungen aus dem Ausschuss waren zwar nicht weitreichend genug, gingen grundsätzlich aber in die richtige Richtung. Was das Parlament jetzt jedoch daraus gemacht hat, ist wirklich bitter!“ so Patrick Müller, Hauptstadtreferent von PROVIEH.
18 Monate lang hatte der „Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport“ des Europäischen Parlamentes getagt, dabei Expert:innen aus Behörden, von NGOs und der Wirtschaft aus vielen Ländern gehört und Berichte ausgewertet sowie Reisen zu verschiedenen neuralgischen Punkten im Zusammenhang mit Lebendtierexporten unternommen. Der Bericht liefert zunächst eine sehr gute Analyse der bestehenden Probleme. So wird darin von „systematischen Gesetzesverstößen“ beim Transport lebender Tiere gesprochen. In dem Bericht wird weiterhin festgestellt, dass bestehende Gesetze in verschiedenen EU-Staaten sehr unterschiedlich und dabei häufig völlig unzureichend umgesetzt werden. Heute hat das Parlament über den Ausschussbericht sowie eine daraus hervorgehende Empfehlung an die Kommission abgestimmt.
Die nun vom Parlament in Teilen angenommene Ausschussempfehlung sieht vor, die Transportzeit für Schlachttiere auf acht Stunden zu begrenzen. Diese Einschränkung ist jedoch für die meisten transportierten Tiere unwirksam, da sie als Zuchttiere deklariert werden. Für diese wird es auch keine weiteren zeitlichen Beschränkungen geben, sie dürfen weiterhin bis zu 29 Stunden ohne Abladen und damit ohne echte Ruhepause transportiert werden. Der Ausschuss forderte darüber hinaus, Kälber erst ab einem Alter von 35 Tagen und hochträchtige Kühe gar nicht mehr zu transportieren. Hier hat sich das Parlament nicht zu einer Zustimmung im Sinne des Tierschutzes durchringen können, sondern die fachliche Ausarbeitung des Ausschusses abgeschwächt. So sollen hochträchtige Kühe weiterhin bis zu vier Stunden transportiert werden, Kälber bereits ab dem 28. Lebenstag.
„Der heutige Beschluss des EU-Parlaments ist leider sehr dürftig. Acht Stunden beim Transport müssen für alle Tiere das absolute Maximum sein, tragende oder nicht abgesetzte Tiere dürfen überhaupt nicht transportiert werden. Selbst die grausamen Lebendtierexporte in Hochrisikostaaten werden nicht gestoppt. Statt lebender Tiere sollten primär Fleisch, Sperma oder Embryonen transportiert werden. Und diese Regeln müssen endlich auch in allen Mitgliedsstaaten der EU wirksam umgesetzt werden!“ so Patrick Müller abschließend.
Pressestelle
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431. 248 28 0
Mail: info@provieh.de
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnenseite: