Tierschutzverstöße bei Lebendtierexporten:
Bundesrat fordert die Bundesregierung zum Handeln auf
Der Bundesrat hat heute einen wichtigen Entschließungsantrag angenommen, in dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert wird, ein Transportverbot in Drittstaaten mit nachweislich niedrigen Tierschutzstandards zu prüfen. PROVIEH begrüßt diese Entscheidung, sieht darin aber nur ein erstes wichtiges Signal, dem nun Taten der Bundesregierung folgen müssen.
Berlin, 12.02.2021: Auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen hat der Bundesrat heute einen wichtigen Entschließungsantrag zum Thema Tiertransporte angenommen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird Maßnahmen zu treffen, um die Tiere während des Transports sowie an den Zielorten vor tierschutzwidriger Behandlung schützen. PROVIEH hatte die Initiative der beiden Bundesländer von Anfang an befürwortet und vorab in einem offenen Brief alle Mitglieder des Bundesrates aufgefordert dem Antrag zuzustimmen, auch wenn dieser noch sehr allgemein gefasst war. In dem Entschließungsantrag wird festgestellt, worauf Fachleute und Fachverbände wie PROVIEH schon lange hinweisen: Der Tierschutz beim Transport von lebenden Tieren muss eine hohe Bedeutung haben, was jedoch aktuell nicht sichergestellt werden kann.
Am 29. Januar hatte der dafür zuständige Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz den Bundesratsmitgliedern bereits die Zustimmung zu dem Antrag empfohlen, hatte aber darüber hinaus weitere und konkretere Maßnahmen gefordert. So sollen beispielsweise Transporte nur noch bei Außentemperaturen zwischen +5 und +25 Grad Celsius möglich sein und die maximale Dauer eines Transportes soll 8 Stunden nicht überschreiten dürfen. Auch sollen Transporte nicht durchgeführt werden dürfen, wenn zu erwarten ist, dass die Tiere am Zielort verletzt werden oder durch die Haltung oder Schlachtung unnötig leiden müssen. Der Ausschuss sprach sich zudem dafür aus, dass sichergestellt sein muss, dass die Tiere nur im Einklang mit europäischen Gesetzen geschlachtet werden. Eine wichtige Konkretisierung des Ausschusses besteht zudem darin, dass die Schutzmaßnahmen nicht nur Rinder, sondern alle landwirtschaftlich genutzten Tiere betreffen müssen. Zusätzlich wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für wirksame Bußgeldtatbestände in der neuen europäischen Transport-Verordnung einzusetzen und dahingehend auf eine Änderung der entsprechenden EU-Versordnung 1/2005 hinzuwirken, dass alle Staaten in der EU verpflichtet sind Transporte zu untersagen, bei denen „konkrete Anhaltspunkte für eine tierschutzwidrige Beförderung“ bestehen.
Dazu Patrick Müller, Hauptstadtreferent bei PROVIEH: „Die Initiative der Länder NRW und Hessen und insbesondere die vom Bundesratsausschuss eingeforderten Erweiterungen sind ein wichtiges Signal. Spätestens nach dieser deutlichen Aufforderung durch den Bundesrat hat Bundesministerin Julia Klöckner nun keine Ausreden mehr und darf ihre Verantwortung nicht länger auf die Bundesländer abwälzen. Sie muss endlich das Tierleid auf diesen Transporten verhindern, indem sie eine strengere Rechtsverordnung für Tiertransporte erlässt. Da die Einhaltung selbst minimaler Tierschutzstandards sowohl bei innereuropäischen Langstreckentransporten als auch bei Transporten in Drittstaaten nicht sichergestellt werden kann, gehören alle Transporte dieser Art schnellstens verboten.“
Bereits in der Vergangenheit hatte das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass das Bundesministerium für den Erlass von Rechtsverordnungen zu Lebendtierexporten zuständig ist. Es verweist dabei auf das Tierschutzgesetz, wo es in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 heißt: „Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, (…) das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten“. Es existiert also eine eindeutige Rechtsgrundlage für ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten, sofern Bundesrat und Bundesregierung an einem Strang ziehen. Der Bundesrat hat sich heute eindeutig positioniert – es liegt nun an der Bundesministerin.
Der Antrag im Original ist hier zu finden, den Änderungsantrag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates finden Sie hier.
Lesen Sie hier unseren offenen Brief an die Bundesratsmitglieder.
Weitere Informationen zum Thema Tiertransporte auf unserer Kampagnenseite: STOPPT LEBENDTIEREXPORTE!
Bildquelle: freeanimalpix
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