Betrug bei Tiertransporten in Drittstaaten an der Tagesordnung?

In Deutschland und in der EU gibt es für fast alles gesetzliche Regelungen, so auch für Tiertransporte. In der EU-Verordnung 1/2005 werden die wichtigsten Regelungen getroffen, ergänzt durch die deutsche Tiertransportverordnung. Diese Regeln reichen jedoch nicht aus, um den Tieren einen schonenden, tierschutzgerechten Transport zu ermöglichen und werden darüber hinaus oft unzureichend umgesetzt. Und noch viel schlimmer: Immer wieder verstoßen insbesondere die Exporteure von lebenden Tieren gegen die Gesetze und Vorschriften oder bewegen sich in rechtlichen Grauzonen. Die folgenden beispielhaft aufgeführten Missstände sind besonders häufig und weithin bekannt: 

Falschdeklaration der Tiere 

Tiere können aus Deutschland als Zuchttiere, als Schlachttiere oder als Nutztiere exportiert werden. Aktuell werden aus Deutschland heraus fast ausschließlich sogenannte „Zucht“tiere exportiert – seit vielen Jahren zum Teil mehrere hunderttausend Tiere, zum Beispiel in die Türkei, nach Russland oder Marokko. Doch es gibt es keinen Nachweis dafür, dass die Zuchtpopulation in den Zielländern seitdem angestiegen ist. Die offiziellen Angaben sprechen von gleichbleibenden Tierbeständen. Auch hat sich beispielsweise  die Milchleistung der Tiere in Marokko seit Jahren nicht verändert, sie liegt dort gleichbleibend bei durchschnittlich etwa 1.500 Litern Milch im Jahr. Hierzulande dagegen produzieren Kühe bis zu 10.000 Liter Milch im Jahr. Wenn hiesige Genetik dort eingekreuzt würde, müsste die Milchleistung dort ebenfalls steigen – aber das tut sie nicht. Dagegen gibt es viele Hinweise darauf, dass die Tiere im Zielland sofort nach Ankunft oder spätestens nach einigen Monaten, meist nach einmaligem Abkalben und darauffolgendem Abmelken, geschlachtet werden. Dies ist jedoch keine “Zucht”! Zucht würde bedeuten, die Tiere auch im Zielland erneut zu belegen und mindestens ein weiteres Kalb bekommen zu lassen, so hat es die deutsche Agrarministerkonferenz definiert. Weiterhin gibt es in vielen Zielländern keine geeignete Futtergrundlage für die Tiere mit europäischer Genetik. So lässt die Genetik unserer Hochleistungstiere es kaum zu, unter klimatischen Bedingungen wie zum Beispiel in Marokko eine angemessene Haltung und somit eine tatsächliche Zucht oder sonstige Nutzung dieser Tiere umzusetzen. Im Gegenteil: Diese Tiere hungern und können dort gar nicht vollständig “ausgefüttert”, das heißt satt werden. 

„Abfertigungstourismus“   

Nur neun Landkreise waren im Jahr 2019 für die Genehmigungen fast aller Lebendtierexporte aus Deutschland verantwortlich. Oft läuft das Ganze so ab: Die Exporteure kaufen die Tiere auf dem Hof eines Landwirtes und bringen sie in sogenannte „Sammelstellen“ in einen anderen Landkreis. Das entsprechend benötigte Vorzeugnis der Veterinärbehörden am Ausgangsort ist hierbei sehr einfach zu erhalten und nicht an starke Kriterien geknüpft. Offiziell gibt es die “Sammelstellen”, um die Tiere zu neuen Transporten zusammenzustellen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Tiere in vielen Fällen nur deshalb dorthin verbracht werden, um mögliche Verweigerungen der Transporterlaubnis am Ausgangsort zu umgehen. Die Tiere werden oft ganz gezielt in die „Sammelstellen“ in den neun besagten Landkreisen verbracht, die bekannt dafür sind, die meisten Exportgenehmigungen in Drittländer auszustellen. Eine andere Form dieses “Umgehungsprinzips” besteht darin, zunächst einen Transport in einen anderen europäischen Staat zu beantragen, der dann die nötigen Papiere für einen Export in Drittstaaten ausstellt. 

Angabe von Versorgungsstellen im Nirgendwo 

Auf allen Routen in Regionen östlich von Moskau braucht es, um die EU-VO 1/2005 einhalten zu können, Versorgungsstellen für die Tiere, in denen sie abgeladen werden, 24 Stunden ruhen können und versorgt werden müssen. Hierfür werden immer wieder willkürliche Adressen angegeben. Die hessische Tierschutzbeauftragte Madelaine Martin ist solchen Angaben einmal nachgegangen und ist einige dieser Adressen angefahren. Hierdurch konnte gezeigt werden, was für Fachleute schon länger klar ist: dass sich diese vermeintlichen Versorgungsstationen irgendwo im Nirgendwo befinden, völlig heruntergekommen sind und keinerlei Tierschutzstandards entsprechen oder nur auf dem Papier existieren. So bezeichnet eine der immer wieder verwendeten Adressen für eine Versorgungsstation ein Verwaltungsgebäude mitten in einer russischen Stadt. Letztlich hat auch die russische Regierung bestätigt, dass es 2019 keinerlei EU-konforme Versorgungsstationen gab. Es kann also ausschließlich EU-rechtswidrige Transporte in Regionen östlich von Moskau gegeben haben. Die Angaben in den Papieren können nur als Betrug gewertet werden. Auch häufig geforderte technische Lösungen wie GPS-Tracking bringen da leider nur wenige Fortschritte: so ist es zwar technisch für die Veterinärämter möglich, die GPS-Daten eines Transportes abzufragen und so die Route und die Pausen festzustellen, jedoch erst im Nachhinein. Zudem wird nur in den wenigsten Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, was nicht zuletzt an unklaren behördlichen Zuständigkeiten, mangelnder technischer Ausrüstung und fehlendem Personal in den Veterinärämtern liegt. 

Diese rechtswidrigen Verstöße sind keine Einzelfälle, sondern die Regel bei Lebendtierexporten in Drittstaaten. Und durch die unklar formulierte EU-Verordnung wird dieser Betrug noch begünstigt. Dort heißt es, die Veterinärämter dürften nur die „Wahrheitsnähe“ der Angaben der Exporteure prüfen, die Angaben müssen also nur theoretisch stimmen können – ob diese Angaben den wirklichen Tatsachen entsprechen, muss hingegen nicht geprüft werden und darf es noch nicht einmal, wie das Potsdamer Verwaltungsgericht geurteilt hatte. Dazu wären die Veterinärämter in Deutschland vermutlich auch häufig gar nicht in der Lage, bei Belegen, die im außereuropäischen Ausland zu suchen sind. Diese Gesetzeslücken müssen deshalb dringend geschlossen werden, mit einer scharfen, klaren, novellierten EU-Verordnung und vor allem einer europaweit gleichen Umsetzung. Weil es bei diesen Transporten und in den Zielländern nachweislich immer wieder zu Verstößen kommt und hier EU-Recht nicht bzw. nur schwer durchgesetzt werden kann, fordert PROVIEH ein generelles Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten. 

Besuchen Sie unsere Kampagne: STOPPT LEBENDTIEREXPORTE! 

Patrick Müller 

08.01.2021

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