Luxemburg verbietet Lebendtierexporte – Deutschland muss endlich folgen!

Berlin, 22.02.22: Das Landwirtschaftsministerium in Luxemburg hat heute bekanntgegeben, dass ab dem 01. März 2022 Exporte von Schlachttieren in Drittstaaten verboten werden. Luxemburg ist neben den Niederlanden bereits der zweite Staat in der EU, der ein solches Verbot durchsetzt. Darüber hinaus hat Österreich zumindest ein Verbot von Transporten nach Russland umgesetzt. Deutschland dagegen ist weiterhin untätig.

Erst kürzlich urteilte der Untersuchungsausschuss des EU-Parlamentes, Tiertransporte innerhalb der EU sowie Transporte in Drittstaaten seien häufig nicht tiergerecht, teilweise werde systematisch geltendes Recht umgangen. Die bestehenden Gesetze seien nicht ausreichend, auch die Kontrollen seien mangelhaft. PROVIEH fordert dringend eine Nachschärfung der Gesetzgebung durch die EU-Kommission sowie eine bessere Rechtsdurchsetzung durch die Mitgliedsstaaten. Ist es nicht möglich, die Transporte tiergerecht durchzuführen, müssen sie untersagt werden. Luxemburg geht dabei nun voran.

„Deutschland drückt sich seit Jahren wegen angeblicher „rechtlicher Hindernisse“ vor einem Verbot von Lebendtierexporten. Für Luxemburg und die Niederlande gelten jedoch die gleichen Regeln sowohl der EU als auch der Welthandelsorganisation (WTO) – also kann auch Deutschland Lebendtierexporte sofort verbieten“, so Patrick Müller, Hauptstadtreferent bei PROVIEH. „Beinahe täglich finden diese Transporte unter tierquälerischen Bedingungen statt. Minister Cem Özdemir muss hier dringend handeln und diesem Übel ein Ende setzen.“

Dies ist im deutschen Tierschutzgesetz auch explizit so als Möglichkeit vorgesehen. In §12 Absatz 2 wird das Bundesministerium ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten „soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist“. Dies ist bei Transporten in Hochrisikostaaten regelmäßig der Fall. Die Niederlande sind hier bereits im Jahr 2020 voran gegangen und haben Lebendtierexporte in Drittstaaten komplett verboten. Österreich hat die Transporte nach Russland verboten. Luxemburg hat nun nachgezogen, allerdings bisher nur die Exporte von Schlachttieren verboten. Dies ist ein wichtiger Schritt, aber nicht genug: denn oft werden die Tiere falsch deklariert. In den Papieren werden sie als Zuchttiere bezeichnet, im Zielland jedoch meist schon nach kurzer Zeit geschlachtet. Die bisherigen Bemühungen Deutschlands und der EU, diesen Betrug zu stoppen, sind sehr dürftig.

Für PROVIEH ist klar: Acht Stunden beim Transport müssen für alle Tiere das absolute Maximum sein, tragende oder nicht abgesetzte Tiere dürfen überhaupt nicht transportiert werden. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um sogenannte Zuchttiere oder Schlachttiere handelt. Und in Hochrisikostaaten dürfen gar keine lebenden Tiere mehr transportiert werden. Stattdessen sollten ausschließlich Fleisch, Sperma oder Embryonen transportiert werden. ­ ­ ­

Ansprechpartner
Patrick Müller
Hauptstadtreferent
Telefon: 0151. 20430947
Mail: mueller@provieh.de

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