Tierquälerei im landwirtschaftlichen Bereich: Änderung des Strafgesetzbuches nötig

Berlin, 25.03.2021: Morgen wird im Bundestag über einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes debattiert, der vorsieht, Tierquälerei und Tierschutzverstöße auch im landwirtschaftlichen Bereich zu einem expliziten Straftatbestand zu machen. Bisher übliche und weithin geduldete Praktiken in Hinblick auf landwirtschaftlich genutzte Tiere könnten dann strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Gesetzesentwurf wurde eingebracht von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und basiert auf einen Rechtgutachten des Mannheimer Jura-Professors Jens Bülte. PROVIEH unterstützt diesen Gesetzesentwurf und fordert vor allem eine ernsthafte parlamentarische Debatte über Missstände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Hierzu Ludwig Krüger, Leiter des Hauptstadtreferats von PROVIEH: „Die rechtliche Aufwertung dieses Themas ist ein überfälliger Schritt. Wir haben zwar in Deutschland ein fortschrittliches Tierschutzgesetz, aber dies bleibt ein wirkungsloser Papiertiger, solang dieser nicht strafrechtliche Zähne bekommt. Falsch wäre es, wenn dies als ein Versuch aufgefasst würde, Landwirte zu kriminalisieren. Eher muss es darum gehen, denen Rückendeckung zu geben, die Tiere auf tierschutzkonforme Weise halten und dadurch Wettbewerbsnachteile haben. Und es muss darum gehen, Rechtssicherheit für alle zu schaffen, indem die Grauzonen minimiert werden, in denen sich ein Großteil der aktuellen landwirtschaftlichen Tierhaltung zurzeit noch bewegt.“

Im §17 Tierschutzgesetz heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ An sich handelt es sich hierbei um eine klare und eindeutige Regelung, für die Behandlung von Tieren in der Landwirtschaft ist diese aber bislang ohne größere Bedeutung. Vielmehr ist zu konstatieren, dass Verstöße gegen dieses Gesetz in der Landwirtschaft häufig systematisch begangen sowie rechtlich und politisch geduldet werden. Offensichtliche Kontroll- und Vollzugsdefizite betreffen alle Tierarten und umfassen die Haltung, den Transport und die Schlachtung. Ein Kernproblem ist hierbei, dass diese Vergehen nicht Teil des eigentlichen Strafrechts und damit Teil der juristischen Pflichtausbildung sind, so dass in diesem Bereich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften große Unsicherheit und Unkenntnis bestehen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen vor, den § 17 des Tierschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch (§ 141) zu überführen.

PROVIEH sieht in dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bülte und dem Gesetzesentwurf wichtige Schritte im Kampf für bessere Haltungsbedingungen für Tiere in der Landwirtschaft.

Ein Schwein schaut durch einen Zaun
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