Offener Brief: Tiertransporte auf der Route nach Usbekistan, Kasachstan und Südost-Russland beenden

17.09.2019

Sehr geehrter Herr Minister Vogelsänger, 

angesichts der aktuellen Berichte durch deutsche Amtsveterinärinnen und deren Dokumentation eklatanter Tierschutzverstöße bei Lebendtiertransporten auf den Routen nach Usbekistan, Kasachstan und Südost-Russland, fordern wir Sie verbändeübergreifend auf, eine Abfertigung von Zucht- und Schlachtrindern auf diesen Routen unverzüglich zu untersagen. Ein Erlass, wie sie die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits auf den Weg gebracht haben, muss nun auch aus Ihrem Hause folgen. 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr.1/2005 vom 22. Dezember 2004 (VO(EG) 1/2005) müssen Rinder bei Langstreckentransporten auf der Straße nach max. 29 Stunden (14 Stunden Beförderung – 1 Stunde Ruhepause, Tränken ggf. Füttern – 14 Stunden Beförderung) an bestimmten zugelassenen Entlade- und Versorgungsstationen (Kontrollstellen, Control posts) abgeladen, gefüttert und getränkt werden und so eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten. Während dieser Zeit sind die Tiere in Augenschein zu nehmen und ggf. tierärztlich zu versorgen. Darüber hinaus sind an diesen Entlade- und Versorgungsstationen Entscheidungen über die weitere Transportfähigkeit der Tiere zu treffen. 

Nach dem EuGH-Urteil vom 23.04.2015 (Az: C-424/13) (Anlage 1) gelten die Anforderungen der VO (EG) 1/2005 bei einem Langstreckentransport bis zum Bestimmungsort und somit auch im Drittland. 

Vom 09. bis 14. August 2019 nahmen die Amtstierärztinnen Dr. Martin, Dr. Hellerich, Dr. Ferken und Dr. Fuchs die Rechtskonformität dieser Tierschutzvorgaben bei Rindertransporten auf den Routen Usbekistan, Kasachstan und Südost-Russland in Augenschein. Ihrem Bericht zu zufolge, existierten weder ausreichend Entladestationen, noch waren die Vorhandenen in tierschutzgerechtem Zustand. Die gesetzlich vorgeschriebenen Entladezeiten zum Ruhen, Bewegen und Versorgen der Tiere, sowie die Sicherstellung von ausreichend Futter und Wasser konnten somit nicht hinreichend belegt werden. Ein tierschutzrechtlich konformer Transport im Sinne der VO (EG) 1/2005 kann nicht gewährleistet und muss daher versagt werden. 

Das Fazit der Amtstierärztinnen ist vernichtend: „Tiertransporte auf besagten Routen sind seit vielen Jahren rechtswidrig. Den Tieren wurden auf solchen Transporten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit systemimmanente langanhaltende und erhebliche Leiden und Schäden zugefügt.“

Die begutachteten Routen stehen nun beispielhaft für Tierschutzverstöße auf langen Transportstrecken, die seit Jahren immer wieder Gegenstand von Berichten und Dokumentationen sind. Tierschutzorganisationen und tierärztliche Verbände weisen darauf hin, dass die EU-Transportverordnung (VO (EG) 1/2005) bisher nicht zu den erhofften Verbesserungen geführt hat. Dies belegen die aktuellen Reiseberichte der Amtstierärztinnen Dr. Martin, Fuchs, Hellerich und Herfen in aller Deutlichkeit.

Daher besteht aus unserer Sicht sofortiger Handlungsbedarf.

Bis eine rechtskonforme Umsetzung und Überprüfung von Tiertransporten in Drittländer durch die Bundesregierung und die Europäische Kommission sichergestellt werden kann, muss von weiteren Ausfuhrgenehmigungen abgesehen werden. 

Gemeinsam im Bündnis appellieren wir an Sie, den Export von Zucht- und Schlachttieren in Drittländer außerhalb Europas grundsätzlich und umgehend zu verbieten.

Wir hoffen, dass Sie sich im Sinne der Tiere für nachhaltige, verbindliche Lösungeneinsetzen werden und stehen Ihnen jederzeit für fachliche Dialoge zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen,

Aktionsbündnis Mensch Fair Tier 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.

PETADeutschlande.V.

PROVIEH e.V.

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