Dreifacher Rechtsverstoß bei Langstreckentransporten von Lebendtieren in Drittländer
Bundesregierung muss Verbot aussprechen!
Pressemitteilung
28.02.2019: Tiertransporte in Drittländer verstoßen häufig gleich gegen drei deutsche Rechtsvorschriften zum Schutz von Nutztieren. Der erste Grundsatz des Tierschutzgesetzes besagt: „Keinem Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Dieser Grundsatz spiegelt sich ebenfalls in der deutschen Transportverordnung durch Paragraf eins „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn dem Tier dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten“ als auch in der Schlachtverordnung Paragraf drei „Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont“ wider.
„Hier werden wieder einmal ökonomische Interessen über den Tierschutz gestellt. Obwohl wir heute in der Lage sind, weltweit sowohl Gefriersperma, Embryonen und Milchpulver als auch gekühltes Fleisch zu liefern, werden immer mehr Nutztiere unter unsäglichen Bedingungen durch die halbe Welt gefahren, weil dies lukrativer ist. Leiden, Schäden und sogar der Tod der Tiere werden hierbei in Kauf genommen“, sagt Angela Dinter von PROVIEH. „Wir sind der Meinung, dass Tiertransporte in Drittländer schon auf Grund der langen Fahrzeit, der häufig ungünstigen Witterungsbedingungen und der mangelhaften Versorgung tierschutzwidrig sind. Zudem ist davon auszugehen, dass im Zielland eine Schlachtmethode ohne vorherige Betäubung erfolgt. Daher fordern wir ein gänzliches Verbot von Tiertransporten in Nicht-EU-Länder“.
Durch die Duldung von bis zu drei Gesetzesmissachtungen bei Langstreckentiertransporten in Nicht-EU-Länder nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass sich ihre Amtstierärzte strafbar machen. Die Kernaufgabe der Veterinäre ist der Schutz von Tieren. Mit der Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen in Drittländer, die eine der obigen Verordnungen missachten könnten, verstoßen sie gegen geltendes Recht und machen sie sich ungewollt mitschuldig.
„Dieser Zustand ist untragbar und es müssen klare Regelungen her, um diese Missstände zu beenden“, sagt Frau Dr. Manuela Freitag, Leiterin des Fachdienst-, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium hat die Ausfuhr von Schlacht- und Zuchttieren in bestimmte Nicht-EU-Staaten vorerst verboten. Minister Jan Philipp Albrecht (Grüne) gab am Montag in Kiel einen zeitlich befristeten Erlass an die entsprechenden Kreisveterinärämter im Land heraus. Für vier Wochen werden laut Albrecht in Schleswig-Holstein weder Transporte genehmigt noch Voratteste ausgestellt. Der Erlass soll den Kreisveterinären im Land vorerst Rechtssicherheit geben. Das Ausfuhrverbot bezieht sich auf folgende Länder: Türkei, Jemen, Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten, Aserbaidschan, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
PROVIEH fordert
- ein bundesweites sofortiges Aussetzen von Tiertransporten in Drittländer,
- eine bundesweit einheitliche und gültige Regelung zur Beendigung von tierschutzwidrigen Langstreckentransporten,
- eine Transportdauerbeschränkung auf maximal acht Stunden innerhalb der EU
- und vier Stunden bei Inlandstransporten.
Update 06.03.2019: Anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 27.2.2019, die den Kreis Steinburg verpflichtet, Vorlaufatteste für Rindertransporte trotz des vorläufigen Verbots des Ministeriums auszustellen, hat PROVIEH einen gemeinsamen Eil-Appell unterzeichnet.
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