Verwaltungsgericht erlaubt Lebendtierexport nach Russland

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg dazu verpflichtet, einen Lebendtierexport von 330 tragenden Rindern nach Russland abzufertigen. Dies widerspricht klar dem Erlass der brandenburgischen Landesregierung.  

Wie fast alle Bundesländer hat auch Brandenburg einen Erlass zur Einschränkung von Lebendtierexporten herausgegeben. Nun hat ein Exporteur vor dem dortigen Verwaltungsgericht Potsdam auf Abfertigung eines solchen Transportes geklagt – und gewonnen. Das Veterinäramt in Teltow-Fläming musste das Fahrtenbuch nun stempeln und den Transport von 330 tragenden Rindern nach Russland damit freigeben. Konkret ging es bei dem juristischen Streit darum, ob das Veterinäramt nur die „Wirklichkeitsnähe“ der Angaben prüfen muss oder die „Wahrheit“ selbst. 

„Dies ist ein fatales Signal für alle Bestrebungen für mehr Tierschutz. Die europäische Gesetzgebung verkommt zu einem reinen Papiertiger, wenn statt der wirklichen Verhältnisse auf einem Tiertransport nur noch die Angaben auf dem Papier geprüft werden dürfen. Hier muss dringend nachgebessert werden!“, so Patrick Müller von PROVIEH e.V.   

Der Erlass aus Brandenburg hatte umfangreiche Nachweise über den Verbleib der Tiere gefordert, insbesondere zu den Versorgungsstationen. Nachgewiesen werden sollte, dass die benannten Versorgungsstationen bei Langstreckentransporten auch tatsächlich für den konkreten Transport reserviert wurden, eine EU-Zulassung besitzen und ähnliches. Die geforderten Nachweise sollten beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Prüfung eingereicht werden, da die Veterinärämter der Landkreise weder in der Lage noch befugt sind zu prüfen, ob Versorgungsstationen in Drittstaaten vorhanden sind und den EU-Anforderungen genügen – so der Erlass aus Brandenburg. Für solche Fragen der „Außenvertretung“ der Bundesrepublik ist die Bundesregierung, also Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner zuständig. Nach Auffassung des Gerichtes jedoch reicht es, die Adresse der Versorgungsstation mitzuteilen, so das Verwaltungsgericht Potsdam. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Landkreis könnte Beschwerde dagegen einlegen. 

02.09.2020

Foto: © Ledmark31/Adobe Stock

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