Tierschutzskandal offenbart eklatante Kontroll- und Sanktionslücken in der Tierhaltung

Tierschutzgesetz muss Lücken schließen: Legalisierte Tierqual beenden!  

Kiel, 25.03.2024: Das jüngste Gerichtsurteil im Fall des wegen schwerer Tierschutzverstöße angeklagten Pferdezüchters Manfred von Allwörden wirft ein Schlaglicht auf eklatante Defizite bei der Kontrolle und Ahndung von Tierschutzverstößen. Nach schweren Tierquälereien, die für mindestens 14 Pferde tödlich endeten, wurde Allwörden lediglich zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. PROVIEH fordert von der Bundesregierung Maßnahmen, unter anderem im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes, um das Leid der Tiere zu mindern und zukünftige Verstöße zu verhindern. 

Das Amtsgericht Ratzeburg hatte über den Fall zu entscheiden, nachdem der Angeklagte nicht zum Termin erschienen war. Die verhängte Geldstrafe von 112.500 Euro auf Bewährung und lediglich einer einmaligen Zahlung von 30.000 Euro an Tierschutzvereine in der Region stößt bei PROVIEH auf scharfe Kritik. „Die Strafen für Tierschutzverstöße sind viel zu gering“, erklärt Kathrin Kofent, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH. „Es kann nicht sein, dass Tierquälerei mit vergleichsweise milden Strafen geahndet wird. Das schreckt nicht ab und bietet keinen ausreichenden Schutz für die Tiere. Die hier verhängten knapp 2.200 Euro pro Pferdeleben zur Auszahlung an Vereine und die Nichtbeachtung der vielfältigen weiteren Leiden der über 1000 Pferde von Allwörden sind aus Tierschutzsicht nicht angemessen.” 

PROVIEH weist darauf hin, dass tierhaltende Betriebe derzeit durchschnittlich nur alle 19 Jahre kontrolliert werden. Diese unzureichenden Kontrollen und die oft langen Fristen zur Behebung von Missständen, verbunden mit laschen Strafen, machen Tierquälerei erst möglich. „Es ist höchste Zeit, dass hier ein Umdenken stattfindet“, betont Kofent. „PROVIEH fordert eine gesetzliche Verankerung von regelmäßigen Kontrollen, mindestens alle zwei Jahre. Außerdem müssen die Strafen verschärft werden, bei wiederholten und schwerwiegenden Tierschutzverstößen muss auch ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.“ 

Alle Forderungen der Tierschutzorganisation PROVIEH an die Novelle des Tierschutzgesetzes finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!“.  Weitere Informationen zu unentdeckten oder ungestraften Tierschutzfällen in der Landwirtschaft finden Sie zudem hier

Ansprechperson
Kathrin Kofent
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft 
Telefon: 0177. 7131456 (Di., Do. und Fr.)
Mail: kofent@provieh.de

Pressestelle 
Ada Brandt 
Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: presse@provieh.de

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