Rituelle Schlachtung: Verboten und erlaubt

Verwirrende Schlagzeilen

Die rituelle Schlachtung steht momentan stark im Fokus der Öffentlichkeit. Meldungen aus dem Rheinland, dass in Neuss ein Schlachthof eröffne, der ausschließlich „Halal“ schlachte, haben zu großer Empörung seitens der Tierschützer geführt. Auch wir bei PROVIEH erhielten viele Anfragen besorgter Mitglieder und Freunde.
Durch die Nachfrage von PROVIEH beim zuständigen Kreisveterinäramt konnten viele offene Fragen geklärt werden. Der Schlachthof ist seit fast zwölf Jahren stillgelegt und bedarf umfassender Renovierungsarbeiten, um überhaupt eine Zulassung als Schlachtstätte nach aktuellem EU-Recht zu erhalten. Es liegen weder Bau- noch Genehmigungsantrag zur Aufnahme des Schlachtbetriebes vor. Auch ein Antrag auf betäubungslose Schlachtung wurde bisher nicht eingereicht.

Was bedeutet „Halal“ und „Haram“?

Halal bedeutet „erlaubt“ und bezieht sich auf Regeln des Korans. Dort steht unter anderem was gläubige Muslime essen und trinken dürfen. Alkohol ist für Muslime verboten, also „haram“. Das Verbot gilt auch für Fleisch von anderen Fleischfressern (Schwein) und von nicht ausgebluteten Tieren. Fleisch ist eindeutig  “halal”, wenn es von geschächteten Tieren stammt. Dazu muss ein erwachsener Muslim dem Tier bei vollem Bewusstsein die Kehle durchschneiden und es ausbluten lassen. Er soll sich dabei gen Mekka richten und Allah anrufen. Die Mehrzahl der Muslime akzeptiert trotzdem die in Deutschland vorgeschriebene Betäubung der Tiere, sofern die anschließende Tötung Koran-konform durchgeführt wird.

Tierschutz vs. Religionsfreiheit

In der Bundesrepublik Deutschland steht das Recht auf Religionsfreiheit über dem Staatsziel Tierschutz. Denn bereits im Alten Testament wird zum Beispiel das Lamm zum Opfertier Gottes „Agnus Dei“. Tatsächlich wurde das Schächten in Deutschland erst im Dritten Reich verboten, um Anhänger anderer Religionen aus Deutschland zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Umsetzung eines generellen rituellen Schlachtverbotes, wie es bereits in anderen EU-Ländern vollzogen wurde, als sehr schwierig. Über die genaue Anzahl geschächteter Tiere in Deutschland gibt es keine verlässlichen Zahlen. Es obliegt den zuständigen Veterinärbehörden, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und die Art und Anzahl der rituell geschlachteten Tiere festzulegen. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass eine nicht geringe Anzahl verbotener „Hausschlachtungen“ stattfindet.

Ausnahmegenehmigung

Obwohl einigen Schlachthofbetreibern Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, versichern sie glaubhaft, dass die Tiere ordnungsgemäß betäubt werden. Nur ein sehr geringer Teil der Branche besteht auf die betäubungslose Schlachtung.

Blick in die Zukunft

In Norwegen, Dänemark, Island und Polen ist das Schächten bereits verboten. Somit liegt nahe, dass eine EU-weite Regelung zur Vermeidung von Qualen und Schmerzen bei der rituellen Schlachtung Abhilfe schaffen könnte. Hierzu gibt es bereits gute Ansätze. Das EU-geförderte Projekt „DIALREL“ soll dazu beitragen, dass tierschutzgerechte religiöse Schlachtmethoden in die Tierschutzstandards der EU aufgenommen werden. Auf lange Sicht soll der Schutz der landwirtschaftlichen „Nutz“tiere durch eine Angleichung von Techniken und Gesetzen innerhalb der EU verbessert werden.

Angela Dinter

15.02.2016

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