Lebendtierexporte – Tiere sind keine Ware!

Jetzt ein Verbot von Lebendtierexporten auf nationaler Ebene umsetzen!

Berlin, 06.10.2022: Neuseeland verbietet Lebendtierexporte. Auch in Europa gibt es Bestrebungen, Tiertransporte einzuschränken: Mehrere Länder fordern ein europäisches Exportverbot in Drittstaaten. Bisher jedoch ohne Erfolg. Daher kann und muss Deutschland als starker Staat innerhalb der EU voran gehen, um den Qualen der Tiere auf Langstreckentransporten ein Ende zu setzen. PROVIEH fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, eine entsprechende Verbotsverordnung nach § 12 Tierschutzgesetz auf den Weg zu bringen.  

Einer der Hauptwirtschaftszweige Neuseelands ist die Landwirtschaft. Das stellt für eine Industrienation eine Besonderheit dar. Aufgrund der Insellage erfolgten die Exporte lebender Tiere ausschließlich über den Seeweg unter anderem nach China. Das Parlament hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das Lebendtierexporte mit dem Schiff ab dem 30. April 2023 sowohl für Schlacht- als auch für Zuchttiere verbietet, obgleich dieser Handel im hohen Ausmaß relevant war. Einzige Ausnahme ist der Export der Tiere im Flugzeug, aufgrund der hohen Kosten werden solche Transporte jedoch marginal sein. 

„Neuseeland macht es vor, aber auch europäisches Recht lässt ein nationales Verbot von Lebendtierexporten zu. Deutschland muss als Vorreiter in Europa Tierschutz endlich umsetzen“, so Patrick Müller, Hauptstadtreferent von PROVIEH. „Mittlerweile zeigen zahlreiche Gutachten unterschiedliche Wege auf, wie Lebendtierexporte auch national verboten werden können. Welcher dieser Wege genutzt wird, ist irrelevant, Hauptsache es erfolgt ein unverzügliches Verbot. Handeln Sie, Herr Özdemir!“  ­ ­

PROVIEH weist regelmäßig darauf hin, dass in Europa jedes Jahr Millionen Tiere in Drittstaaten transportiert werden. Im Jahr 2020 exportierte alleine Deutschland über 41.000 trächtige Rinder in Länder wie Russland, Marokko, Algerien und Ägypten. Für die Tiere sind diese Transporte mit Enge, Angst, Hunger und Durst verbunden. Länder der EU, darunter auch Deutschland, setzen sich auf EU-Ebene gegen dieses grausame, rein auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtete System der Lebendtierexporte ein. Zuletzt scheiterte der Versuch mehrerer Staaten, beim Rat der europäischen Union eine gemeinsame Erklärung abzustimmen, um ein europaweites Verbot von Langstreckentransporten auf den Weg zu bringen. Auch die bevorstehende Überarbeitung der Europäischen Transportverordnung lässt keine grundlegenden Verbesserungen am System erwarten. Ein nationales Exportverbot ist deshalb dringend notwendig.  

Lebendtierexporte aus Deutschland jetzt verbieten!

Laut § 12 des Tierschutzgesetzes kann der Bundeslandwirtschaftsminister Transporte aus Deutschland in Drittstaaten verbieten. Auch ein im Juli 2022 veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hebt hervor, ein Transportverbot ist möglich, „wenn Mindeststandards des Tierschutzes in Drittstaaten nicht eingehalten werden”. Ein Verbot widerspricht somit keinerlei EU-Recht. PROVIEH hatte hierzu ausführlich berichtet
Weitere Gutachten, unter anderem des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages Nordrhein-Westfalen oder von Prof. Dr. Thomas Cirsovius der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, zeigen weitere Wege auf, wie die Lebendtierexporte verboten werden können. 

Die Gründe für ein Verbot von Lebendtierexporten sind zahlreich. Das Leiden der Tiere während eines Langstreckentransportes kann beendet werden. PROVIEH fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Handeln auf!  

Weitere Informationen zum Thema Lebendtierexporte finden Sie auf unserer Webseite

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Ada Brandt
Pressereferentin 
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