Kaninchenmast in Deutschland oder wo der Hase im Pfeffer liegt

23.02.2011: Bekannt ist das heimische Kaninchen vor allem als kuscheliges Haustier, das besonders bei Kindern sehr beliebt ist. Doch auch dem ein oder anderen Hobbyzüchter lässt es das Herz höher schlagen. Nur wenige Menschen wissen, dass die meisten  Kaninchen ein leidvolles Leben in Mastbetrieben führen.  In Deutschland werden jedes Jahr rund 41.000 Tonnen Kaninchenfleisch konsumiert, das entspricht rein rechnerisch einem Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 0,5 kg. Eine nur scheinbar geringe Menge im Vergleich zum Schweinefleisch-Verzehr mit rund 39 kg pro Kopf und Jahr. Insgesamt müssen dafür aber ungefähr 25 Millionen Kaninchen jährlich ihr Leben lassen.

Zusammen mit Artgenossen hoppeln, nagen, graben, sich verstecken und das möglichst im Freien – das ist ein glückliches Kaninchenleben. Die Realität sieht anders aus: In rund 100 Mastbetrieben werden Kaninchen intensiv gemästet, etwa vergleichbar mit Hühnern in der konventionellen Käfighaltung. Aus praktischen Gründen werden die Tiere auf Gitterböden in beengten Käfigen gehalten. Pfotengeschwüre, Skelettdeformationen und Verhaltensstörungen sind die Folge. Natürlich gibt es bereits alternative Haltungsformen, die allerdings meist aufwändiger und auch nicht unproblematisch sind und letztlich zu einem höheren Fleischpreis führen müssen. Dafür bieten sie den Tieren mehr Platz, zusätzliches Raufutter oder Zugang zu Freiland als die sicherlich natürlichste Variante.

Kein Gesetz für die Kaninchenmast

Bisher gibt es kein bundesweit geltendes Regelwerk, das zumindest minimale Haltungsanforderungen für die Kaninchenhaltung vorschreibt, weder für Privathalter noch den Mäster (s. Infobox). So bleibt es jedem selbst überlassen, wie die Tiere gehalten werden, meist zum Leid der Kaninchen. Deshalb wurden in den letzten Jahren die Stimmen der Tierschützer und Tierschutzorganisationen lauter mit der dringenden Forderung nach einem Gesetz, das Kaninchen künftig Mindeststandards zusichern soll. Das Landwirtschaftsministerium hatte seit 2009 mehrmals zugesagt, sich um eine Regelung für die Kaninchenhaltung zu bemühen, umgesetzt wurde bislang aber noch nichts. Letztes Jahr stimmten CDU/CSU und FDP gegen verbesserte bzw. strengere Haltungsvorschriften. Im Februar diesen Jahres hat Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner endlich ein Tierschutzpaket angekündigt, das unter anderem auch die Haltung von Mastkaninchen regeln soll.

Bis dahin kann Kaninchenfleisch der „Qualitätsgemeinschaft Kaninchen“ der GGE  (Gütegemeinschaft Ernährung) erworben werden, das unter scheinbar besseren Bedingungen gehalten worden sein soll. Doch die Teilnahme dieser Zertifizierung ist freiwillig. Außerdem erlaubt die GGE weiterhin die Käfighaltung, die pro Tier gerade so viel Platz einräumt wie auf einer DIN A4 Seite. Mit artgerechter Tierhaltung hat das nichts zu tun. Deshalb hat die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ bereits letztes Jahr in der Sendung „Report“ über die Missstände aufmerksam gemacht und auch die GGE mit den scheinbar tierfreundlicheren Haltungsvorschriften kritisiert. Zudem erstattete die Organisation Strafanzeige gegen 20 deutsche Mastbetriebe mit Käfighaltung. Mit einer Online-Petition möchte sich „Vier Pfoten“ nun an den Bundestag wenden, um der Käfighaltung den Garaus zu machen. PROVIEH setzt sich ebenfalls dafür sein, dass das Käfigdasein der Mastkaninchen ein Ende hat. Auch wenn das Kaninchen statt im Arm der Kinder auf dem Teller landet, soll es zumindest davor ein angemessenes Leben gehabt haben. Dazu gehört vor allem, dass es in einer Umgebung gehalten wird, in der es sein arteigenes Verhalten ausleben kann. Höchste Zeit also, die aufgedeckten Missstände in der Kaninchenmast anzuerkennen und etwas dagegen zu tun.

Infobox:
Der Europarat erarbeitete 1998 eine Empfehlung zur Kaninchenhaltung, die seit 2007 als Entwurf vorliegt und auf einen Abschluss wartet. Auch die Bundesregierung veröffentlichte 2007 einen Tierschutzbericht, jedoch ohne verbindliche Haltungsvorschriften aufgrund ,fehlender Forschungsergebnisse‘.

So gilt für private und gewerbliche Kaninchenhaltung in Deutschland bislang nur das allgemeine Tierschutzgesetz und die Nutztierhaltungsverordnung. Für Kaninchen sind bisher keine besonderen Regelungen vorgesehen, die beispielsweise die minimalen Käfigmaße regeln, die Bodenbeschaffenheit (Gitter/eingestreut/Boden) oder das Futter.

Christine Bickelhaupt

Beitrag teilen