Dänemark beschließt Ausstieg aus der Anbindehaltung von Milchkühen

Deutschland sollte nachziehen

Dänemark verbietet die Anbindehaltung von Rindern ab 2027 und geht damit einen zukunftsweisenden Schritt in Richtung einer tiergerechteren Haltung von Rindern. PROVIEH fordert die Bundesregierung auf, sich ein Vorbild an unserem Nachbarland zu nehmen und die mit dem Tierschutzgesetz nicht zu vereinbarende Haltungsform ebenfalls schnellstmöglich zu verbieten.

13.10.2020: Dänemarks Regierung hat den Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Ab 2027 gehört die Fixierung der sozialen und neugierigen Tiere in Dänemark der Vergangenheit an. Ökologisch wirtschaftende Betriebe müssen bereits 2024 aus der Anbindehaltung aussteigen und für Neubauten greift das Verbot sogar schon 2022. PROVIEH begrüßt diesen Beschluss zugunsten der Tiere.

Dänemarks Landwirtschaftsminister Mogens Jensen bezeichnete den Beschluss als Kompromisslösung, durch die der Tierschutz aktiv vorangetrieben werde, aber welche den Landwirten durch die Übergangsfristen auch ausreichend Zeit gebe, sich an die neuen Regeln anzupassen. PROVIEH wünscht sich eine ebenso tatkräftige Regierung, die das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz glaubwürdig umsetzt und auch in Deutschland der dauerhaften Fixierung von Tieren ein absehbares Ende setzt.

Dazu Anne Hamester, Fachreferentin für Rinder bei PROVIEH: „Dänemark beweist Mut mit der längst überfälligen Abschaffung der Anbindehaltung – eine ähnliche Courage wünsche ich mir auch von unserer Regierung. Die Anbindehaltung entzieht dem sozialen, neugierigen Rind jegliche Möglichkeiten zum Ausleben arteigener Verhaltensweisen und lässt sich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbaren. Deshalb sollte Deutschland dringend nachziehen.“

Hintergrund:

In Deutschland steht noch immer jede vierte Milchkuh fixiert in einer Anbindehaltung. Insbesondere in Süddeutschland ist diese Haltungsform noch sehr präsent. In erster Linie widerspricht die Anbindehaltung gänzlich den arteigenen Bedürfnissen von Rindern und gehört daher verboten: Die Tiere können sich weder bewegen, säubern, scheuern noch arteigen miteinander interagieren, indem sie sich als Freundschaftsbeweis beispielsweise schlecken. Darüber hinaus können die neugierigen Tiere ihre Umgebung nicht erkunden, ihrem natürlichen Fortpflanzungsverhalten nicht nachkommen und keinerlei soziales Verhalten ausüben. Somit kommt die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu dem Konsens, dass die Anbindehaltung kein tiergerechtes Verfahren darstellt, da es das arteigene Verhalten der Tiere stark einschränkt.

PROVIEH fordert daher schon seit Jahren einen Ausstieg aus der Anbindehaltung. Selbst der Bundesrat hat 2016 die Anbindehaltung als tierschutzwidrig bewertet, dennoch windet sich der Gesetzesgeber um ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung.

Ansprechpartnerin
Anne Hamester
Fachreferentin für Rinder
Telefon: 0431-248 28 14
Mail: hamester@provieh.de

Pressestelle
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