Bundesrat befürwortet die Ausweitung mobiler Weideschlachtungen

Der Bundesrat hat sich in der Sitzung vom 05.06.2020 für eine Förderung und Erweiterung der mobilen Weideschlachtung ausgesprochen.

Was ist mobile Weideschlachtung?

Bei der mobilen Weideschlachtung wird das Rind in seiner gewohnten Umgebung getötet und anschließend zügig in eine naheliegende Schlachterei verbracht. Bei dieser Methode kommen eigens für diesen Zweck entwickelte Boxen zum Einsatz, in denen die Tiere in hygienischer Umgebung ausgeblutet und transportiert werden können. Mit der geplanten Initiative soll die regionale und ökologisch orientierte Landwirtschaft gestärkt werden. Der Fokus liegt also auf kleinen Betrieben und Höfen, die ihre Tiere ganzjährig auf der Weide halten.

Die betroffenen Tiere sind das Leben auf der Weide gewohnt und daher mit der unmittelbaren Nähe von Menschen nicht vertraut. Außerdem sind die Tiere nicht an Fixierungen gewöhnt, weswegen ihnen Transporte besonders zusetzen. Der Herdenverbund, aus dessen Mitte die Tiere geschossen werden, bleibt durch die Schalldämpfung des Schusses größtenteils ruhig.

Ein großer Vorteil der mobilen Weideschlachtung ist also, dass die Tiere beinah vollständig stressfrei sterben, was wiederum die Fleischqualität deutlich erhöht. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu dem Fleisch von Tieren, die lange Transportwege hinter sich gebracht haben.

Was sich ändern soll

Ziel des Vorstoßes ist es, die Weideschlachtung mehr Betrieben zu ermöglichen als bisher. Im Moment ist die Weideschlachtung nur mit einer Sondererlaubnis möglich, da sie nach aktueller Rechtslage im Widerspruch zur gesetzlich vorgeschriebenen Schlachtung in einem Schlachtbetrieb steht. Zudem sieht die Gesetzesinitiative eine Ausweitung der mobilen Schlachtung auf extensiv gehaltene Schweine vor.

Profitieren sollen vor allem kleine Betriebe, die sich um eine ökologisch orientierte Landwirtschaft bemühen. Ihnen soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, was auch Anreize für weitere Tierhalter bieten könnte, sich für diese schonende Art der Schlachtung zu entscheiden.

So geht es weiter

Nach der Entschließung des Bundesrates wird der Gesetzesentwurf nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Eine Frist dafür ist allerdings noch nicht festgelegt. Außerdem formulierte der Bundesrat mit seiner Abstimmung eine Aufforderung an die Bundesregierung, die Weideschlachtung auch im EU-Recht zu verankern.

Es gibt allerdings auch kritische Stimmen. Zum Beispiel vom Tierschutzverein Uria, der seit 1995 Pionierarbeit im Bereich der mobilen Weideschlachtung betreibt. So hat der Verein an der Konzeption innovativer Formen mobiler Schlachtboxen mitgewirkt. Uria fordert, dass bei der Schlachtung der Tiere auf eine möglichst schonende und für das Tier stressfreie Herangehensweise zu achten ist. Auf dieser Grundlage sprechen sie sich gegen eine Tötung durch Bolzenschuss aus, da dies nur umgesetzt werden kann, wenn die Tiere zuvor angeleint oder ruhiggestellt wurden. Beides bringt für freilebende Tiere erheblichen Stress mit sich. Sie argumentieren deswegen für die Fortsetzung der bestehenden Kugelschusstötung durch sachkundiges Personal.

Bewertung

PROVIEH begrüßt die Entscheidung des Bundesrates und schließt sich dessen Forderung im Bundestag an, die mobile Schlachtung als alternative und schonende Form der Rinder-Schlachtung auszuweiten.

Zudem fordert PROVIEH im Rahmen der Gesetzgebung die grundlegende Idee hinter dieser Schlachtform nicht aus dem Auge zu verlieren, nämlich eine möglichst schonende, für das Tier leid- und stressfreie Schlachtung sicherzustellen.

Martin Pinkowski

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