Betäubungslose Ferkelkastration: Geht die Tierquälerei in die zweite Verlängerung?

Pressemitteilung

Ab dem 31.12.2018 ist die betäubungslose Ferkelkastration laut Tierschutzgesetz verboten. Mit einer 2013 definierten Übergangsfrist von fünf Jahren sollte der Ausstieg zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Doch eine von Bayern initiierte Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes sorgt nun womöglich für die Fortsetzung dieser grausamen Praxis.

Am 03. September scheiterte die Forderung Bayerns und anderer Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen im Bundesrat, doch nun soll bei der kommenden Plenarsitzung am 21. September erneut darüber abgestimmt werden, ob die Tierquälerei um mindestens zwei Jahre verlängert werden kann. 

Dabei gibt es bereits Lösungen, bei denen männliche Ferkel keinen chirurgischen Eingriff ertragen müssen. Bei der Ebermast mit und ohne Immunokastration bleiben die Tiere unversehrt, daher ist dies die von PROVIEH e.V. bevorzugte Alternative.

„Wie ist es möglich, dass ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nun als Antrag im Bundesrat zur Abstimmung kommt? Das Tierschutzgesetz besagt, niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Antragsentwurf aus Niedersachsen fordert aber genau das. Unnötiges Leid soll über weitere zwei Jahre fortgesetzt werden, obwohl bereits gute und erprobte Alternativen zur Verfügung stehen“, sagt Angela Dinter, Fachreferentin für Schweine bei PROVIEH e.V.

Wir appellieren an die Mitglieder des Bundesrats und baten sie in einem persönlichen Schreiben für ein fristgerechtes Ende dieser schmerzhaften und unnötigen Prozedur.

Weitere Informationen zur Ferkelkastration finden Sie hier.

Kiel, 17.09.2018

Ansprechpartnerin:

Pressestelle: 
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431-248 28 0
www.provieh.de

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