Sympathisiert Özdemir mit der „Kombihaltung“? Anbindehaltung endlich konsequent verbieten! 

Berlin, 17.06.2022: Im Koalitionsvertrag ist das Ende der Anbindehaltung angekündigt. Der gestrige Besuch des Bundeslandwirtschaftsministers auf einem Milchviehbetrieb mit Anbindehaltung lässt den Tierschutz aufhorchen.

Über die sozialen Medien begleitet der Minister den Besuch mit beschönigenden Fotos von Rindern auf der Weide und findet die Kombihaltung „sehr spannend“. Hierdurch entsteht der Eindruck, der Minister sympathisiere mit dieser tierschutzwidrigen Haltungsform. PROVIEH fordert den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dagegen auf, sich eindeutig für das aus tierschutzfachlicher Sicht völlig unstrittige komplette Verbot der Anbindehaltung auszusprechen und hiermit den Koalitionsvertrag umzusetzen.

„PROVIEH beobachtet die Äußerungen zur Kombihaltung mit großer Sorge und fordert den Bundesminister auf, sich für das Ende der Anbindehaltung in jeglicher Form auszusprechen. Er muss hier im Sinne des Tierschutzes Rückgrat beweisen und sich gegen die Widerstände aus der Branche durchsetzen”, fordert Anne Hamester, Fachreferentin für Nutztiere bei PROVIEH. „Die Anhebung gesetzlicher Mindeststandards darf nicht von der Marktentwicklung abhängig gemacht werden – wie jüngst im Zusammenhang mit der Haltungskennzeichnung vom Minister verlautet wurde – sondern darf ausschließlich anhand tierschutzfachlicher Kriterien erfolgen.” 

PROVIEH legt heute dem Bundeslandwirtschaftsministerium sein Positionspapier mit einem konkreten Fahrplan zum vollständigen Ausstieg aus der Anbindehaltung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, vor. Die ganzjährige Anbindehaltung muss schnellstmöglich verboten werden. PROVIEH schlägt einen Übergangszeitraum für die Anbindehaltung in Kombination mit täglicher Bewegung bis maximal 2030 vor. Nach dieser Frist muss die Anbindehaltung in jeglicher Form der Vergangenheit angehören.


Hintergrund 

Die sogenannte Kombinationshaltung beinhaltet die Anbindehaltung, in der Rinder maximal einige Monate auf der Weide stehen oder nur zweimal in der Woche für wenige Stunden Auslauf bekommen. Der Großteil der Betriebe setzt dabei das „bayerische Modell“ um: Hier bekommen die Tiere lediglich an 120 Tagen für zwei Stunden Bewegung zugesprochen, an 245 Tagen sind sie noch immer angebunden. Die Öko-Kombinationshaltung geht zwar etwas weiter und fordert die saisonale Weide und im Winter zweimal in der Woche für zwei Stunden Auslauf. Alle Formen dieser Anbindehaltung sind jedoch nicht tiergerecht, weil Rinder über lange Zeiträume in ihren essenziellen arteigenen Verhaltensweisen weitgehend bis ganz beschnitten sind. Bis auf das Aufstehen und einen Schritt vor und zurück, sind die Tiere fixiert und können sich schlichtweg nicht bewegen. Darüber hinaus sind auch Fress- und Trinkverhalten wie auch das für Rinder überaus wichtige Sozialverhalten maßgeblich beschränkt. Der §2 Tierschutzgesetz, Tiere verhaltensgerecht unterzubringen, muss endlich durch ein Verbot der Anbindehaltung umgesetzt werden. 


Hier lesen Sie unser Positionspapier “Ausstieg aus der Anbindehaltung – ganzjährig wie saisonal!”:

Ansprechperson
Anne Hamester
Hauptstadtreferat
Telefon: 0157. 519 573 41
Mail: hamester@provieh.de 

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