Schlachten grundsätzlich nur unter Betäubung

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG – 1 BvR 1702/09) vom 26.9.2009 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des hessischen muslimischen Metzgers Herrn A… ist die Diskussion unter Tierschützern um das religiöse Schlachten (Schächten) in Deutschland wieder aufgeflammt. PROVIEH fordert, dass bei jeder Tötung und Schlachtung das Leid für das Schlachttier bestmöglich zu verringern sei. Dazu gehört auch die zuverlässige Betäubung des Tieres vor dem Schlachten, ob konventionell oder nach religiösen Vorgaben. PROVIEH ruft alle politischen Kräfte auf, mit Nachdruck für eine entsprechende gesetzliche Regelung zu sorgen.

Mit dem Urteil des BVerfG wird vor allem die unerfüllbare Auflage des Verwaltungsgerichts Gießen an Herrn A… aufgehoben, beim Schächten für die ständige Anwesenheit eines Amtstierarztes zu sorgen. Keinesfalls handelt es sich aber um eine juristische Grundsatzentscheidung zum Schächten oder gar um einen Freibrief für Ausnahmegenehmigungen, aus religiösen Motiven auf die in Deutschland geltende Betäubungspflicht verzichten zu dürfen.

Tierschutz und religiöse Freiheit gehören gleichermaßen zu den Grundwerten der Bundesrepublik. PROVIEH sieht sich als Fachverband verpflichtet, auf wissenschaftlicher Basis und ohne politische oder religiöse Voreingenommenheit für einen besseren Schutz von Nutztieren einzutreten. Dazu gehört auch, die ethischen Voraussetzungen verschiedenster Religionsgemeinschaften in Deutschland auf Aussagen zum Nutztierschutz hin zu prüfen. Die sachliche Diskussion um Lösungsmöglichkeiten wird erleichtert durch Gespräche aller Beteiligten auf ethischer Grundlage und frei von fundamentalistischen Positionen.

Im christlichen, jüdischen und muslimischen Glauben gehört es zu den ethischen Grundsätzen, dass ein Tier nicht unnötig gequält werden darf, auch nicht bei der Schlachtung (siehe auch PROVIEH Magazin 04-2008 und PROVIEH-Magazin 03-2009). Tierquälerei entspringt also nicht einer religiösen Ethik an sich, sondern vielmehr einem Mangel an ethischem Bewusstsein und Handeln. Eine Verpflichtung der Gläubigen zum Verzehr von Fleisch findet sich in keiner der Religionen. Daher sieht PROVIEH in seiner Forderung nach einer umfassenden Betäubungspflicht vor jeglicher Form des Schlachtens auch keinerlei Verletzung der Religionsfreiheit in Deutschland.

Ein zweifelsfreier wissenschaftlicher Nachweis, dass eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung kein zusätzliches Leiden für das Tier nach sich zieht, konnte bislang nicht erbracht werden. Im Gegenteil: Selbst bei einer konventionellen Schlachtung nach Betäubung mit üblichen Methoden sieht PROVIEH noch erhebliche Mängel beim Tierschutz, die dringend behoben werden müssen. Jede industrielle Schlachtmethode birgt die Gefahr, dass durch Zeit- und Kostendruck der Leidensdruck für die zu schlachtenden Lebewesen drastisch erhöht wird.

Auf EU-Ebene hat sich PROVIEH mit Nachdruck in der neuen EU-Schlachtverordnung für ein europaweites Betäubungsgebot vor der Schlachtung eingesetzt. Dass sich der EU-Rat im Sommer 2009 gegen eine solche Regelung ausgesprochen hat, sieht der Verband als herben Schlag für den Nutztierschutz an (siehe auch PROVIEH Magazin 02-2009). Nun ist die deutsche Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich und dringend für eine umfassende Betäubungspflicht in Deutschland zu sorgen, solange noch Gestaltungsspielraum dazu bleibt.

12.10.2009 – Stefan Johnigk, Geschäftsführer

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