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31.03.2003
Gericht erteilt ALDI und Herrn Karl Albrecht eine Abfuhr: Initiative "Handeln mit Gewissen" darf ihnen weiter vorwerfen, gewissenlos Tierquälerei zu fördern.
Der Antrag der Firma ALDI Mülheim und des Herrn Karl Albrecht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen namhafte Tierschutzverbände ist vom Landgericht Duisburg zurückgewiesen worden.
Die Initiative hatte Anfang des Jahres die Firma Aldi darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie eine Anzeigen- und Plakatkampagne gegen den Verkauf von Käfigeiern durch den bekanntesten und größten Anbieter von Käfigeiern starten würde. In einem Plakatentwurf wurden Bilder der Inhaber der Firma ALDI, die Brüder Albrecht, gezeigt. Im Text wurde ihnen Gewissenlosigkeit vorgeworfen, da sie durch den millionenfachen Verkauf von Käfigeiern objektiv strafbare Tierquälerei förderten.
Das Landgericht Duisburg bestätigte in der mündlichen Verhandlung vom 26. März 2003 vollinhaltlich die Auffassung der Initiative "Handeln mit Gewissen". Demnach ist es im Rahmen der Meinungsfreiheit rechtmäßig, die Brüder Albrecht und die Firma ALDI in der geplanten Weise zu kritisieren. Das Gericht betonte, dass auch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1999 die Käfighaltung von Legehennen als Tierquälerei bewertet hatte. Zu den möglichen persönlichen Beeinträchtigungen der Brüder Albrecht bemerkte der Vorsitzende Richter Dirk Struß wörtlich: "Wer auf einem Berg steht und meistens auch dann noch Sonne hat, wenn unten im Tal schon Schatten ist, muss es ab und zu auch mal hinnehmen, das oben ein scharfer Wind weht."
Wolfgang Schindler, Rechtsanwalt der Initiative, freute sich über das Urteil und hofft nun, dass sich die Firma ALDI bewegt. "Das Ziel meiner Mandanten ist nicht der Protest, nicht jahrelange Aktion, sondern eine Zusage von ALDI, in angemessener Zeit keine Eier aus Käfighaltung mehr anzubieten."
Eine endgültige Entscheidung des Landgerichtes Essen über einen identischen Antrag der Firma ALDI Essen und Herrn Theo Albrecht auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung steht noch aus.
Das Gericht hatte, ohne Anhörung der Initiative, in einem Beschluss vom 10. Februar 2003, die Kritik an der Firma ALDI gebilligt, einstweilig die Vorwürfe gegen Herrn Theo Albrecht aber untersagt. Er hätte, da nur noch unwesentlich an der ALDI Firmengruppe beteiligt, nicht die Möglichkeit, den Verkauf von
Käfigeiern in ALDI Läden zu unterbinden. Diese Annahme dürfte sich - wie im Verfahren vor dem Landgericht Duisburg - als unzutreffend erweisen.
Rückfragen beantwortet der Rechtsanwalt der Initiative,
Wolfgang Schindler, Tel.: 089 / 7146109
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