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3.9.2007: Bundesregierung lehnt Bundesrats-Forderung nach Änderung des "Schächt-Paragrafen" ab
Die Bundesregierung bleibt ihrer tierverachtenden Linie treu.
Der Bundesrat hatte mit überwältigender Mehrheit die Initiative Hessens beschlossen, den "Schächt-Paragrafen" § 4a Tierschutzgesetz zu ändern. Nach dem Willen der Bundesländer wird weiterhin am Nachweis festgehalten, dass zwingende religiöse Vorschriften der Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben.
Zudem sollen Antragsteller nun aber auch zusätzlich den Nachweis erbringen, dass das Tier beim Schächten nicht mehr Schmerzen und Leiden im Vergleich zum Schlachten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung ertragen muss.
Diese Formulierung berücksichtigt in angemessener Weise sowohl die Belange der Religionsfreiheit als auch die Belange des Tierschutzes in der verfassungsrechtlich gebotenen ausgewogenen Weise. Dies bestätigt auch ein Rechtsgutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Dr. Philip Kunig.
Der weitere Weg des Bundesratsbeschlusses: Die Bundesregierung muss dazu Stellung nehmen, und dann hat der Bundestag das letzte Wort.
Und die Bundesregierung stellt sich quer! Sie widerspricht in den zentralen Punkten dem Kunig-Gutachten.
Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier (pdf, 29 KB).
Glück im Unglück: Den hessischen Antrag hatten CDU/CSU und SPD schon vor der Stellungnahme begrüßt und unterstützt. Die Union hat auch schon erklärt, ungeachtet der Stellungnahme von Parteifreund Seehofer (sein Ministerium hat die Stellungnahme der Bundesregierung verfasst) dem Bundesratsbeschluss zuzustimmen.
Das Verhalten Seehofers können wir uns hingegen langsam nicht mehr erklären: Horst Seehofer, nicht nur Bundesminister, sondern auch Bundestagsabgeordneter, stellt sich gegen seine Bundestagsfraktion. Er stellt sich gegen sein Land, Bayern, das im Bundesrat aktiv an der Beschlussfassung mitgewirkt und zugestimmt hatte. Er stellt sich gegen seinen (Noch-)Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden Edmund Stoiber, der 2002 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten den Widerstand der Union gegen eine Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz aufgegeben hatte, um Wege zu finden, das Schächten einzuschränken. Und nicht zuletzt stellt Horst Seehofer, der für den CSU-Parteivorsitz kandidiert, sich gegen den erklärten Willen der Bevölkerung, die mit überwältigender Mehrheit am liebsten das Schächten ganz verbieten möchte. Wir hoffen, dass die Mitglieder des Bundestags sich ihrer Verantwortung gegenüber Wählerinnen und Wählern bewusster sind als der Herr Minister und das gesamte Kabinett, und sehen der Abstimmung im Bundestag mit Spannung entgegen.
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