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Neue EU-Richtlinie: Umweltverschmutzer sollen zahlen

Die IVU-Richtlinie

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis zum 30. April 2007 Zeit, die aus 1996 stammende und längst in Kraft getretene IVU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland riskiert nun ein Vertragsverletzungsverfahren, da dies trotz der langen Fristen noch immer nicht geschehen ist.
Im Wesentlichen soll die neue Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden durch Industriebetriebe beitragen und die Genehmigungsverfahren und –bedingungen EU-weit harmonisieren, um "Ökodumping" durch Verlegung der Produktionsstätten in Mitgliedsstaaten mit geringeren Anforderungen zu vermeiden. In grenzüberschreitenden Fällen sind die Mitgliedsstaaten nun zur Zusammenarbeit und zur Transparenz verpflichtet.
Zu den laut Anhang I der Richtlinie betroffenen Anlagen gehören neben großen Metall-, Chemie- und Zementwerken auch Schlachthäuser, Verarbeitungsbetriebe für Erzeugnisse tierischen Ursprungs, sowie Massentierhaltungsbetriebe. Sie benötigen zum Betrieb eine behördliche Genehmigung aus dem Mitgliedsstaat, in dem sie ansässig sind. Diese Genehmigungen sollen nach dem Konzept der besten verfügbaren Techniken (BVT oder BAT: "best available techniques", vgl. Artikel 2 der Richtlinie) erteilt werden, auf deren Grundlage Kommission und Rat unter anderem die Grenzwerte festlegen. Die Einhaltung dieser maximalen Verschmutzungsgrenzen ist dann von den jeweils zuständigen Behörden vor Ort zu überwachen. Generell gilt die Offenlegungspflicht für die Behörden bezüglich der zu erteilenden Genehmigungen, d.h. der betroffenen Öffentlichkeit muss Zugang zu a) Genehmigungsanträgen, b) Genehmigungen, c) Überwachungsberichten und d) das Europäische Schadstoffemissionsregister (EPER) ermöglicht werden. Damit soll den Betroffenen unter anderem ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme bzw. zum Einspruch gewährt werden. Auch die Überwachungsergebnisse müssen öffentlich gemacht werden und die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, alle drei Jahre die Kommission über die Hauptverschmutzer zu informieren.
Mit dieser neuen Richtlinie wird zum ersten Mal das im EU Vertrag verankerte Verursacherprinzip zur Anwendung gebracht, d.h. "der Verschmutzer soll zahlen". Erstmals wird auch der Boden in dieser "umfassenden Emissionsvermeidungs- und -kontrollrichtlinie" geschützt (Richtlinien zu Emissionen in Luft und Wasser bestanden bereits seit 1984 bzw. 1976). Schön und gut, so weit die Theorie. Nun aber zu den Realitäten:
    1. Es gibt weitere Übergangsfristen für die Anwendung dieser Genehmigungspflicht für einige bestehende Betriebe. In der Zwischenzeit kann munter weiter verschmutzt werden, ohne Kontrolle, ohne Strafe.
    2. Zudem lässt sich der deutsche Gesetzgeber hier wie auch schon bei früheren Umsetzungen von EU-Umweltschutzbestimmungen Zeit (siehe Umsetzung der Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen aus 1985 und über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt aus 1990!). Dieser erneute Verzug gibt Anlass zu Befürchtungen, dass man sich bei der Umsetzung wegen des Zeitdrucks wieder einmal auf das Nötigste beschränkt oder Fehler begeht. Ohne den nötigen Druck aus der Öffentlichkeit wird es keine (wünschenswerte!) schärfere Bestimmung als durch den in der Richtlinie vorgegebenen Mindeststandard im deutschen Recht geben!
    3. Die Richtlinie besagt zwar, dass die Grenzwerte auf der Basis der so genannten "besten verfügbaren Techniken" berechnet und festgelegt werden sollten, lässt aber den Mitgliedsstaaten weiten Raum für Ausnahmen durch die "Einbeziehung der technischen Beschaffenheit der betroffenen Anlage, ihres geographischen Standort sowie der örtlichen Umweltbedingungen" in die Erwägungen.
    4. Unter diese IVU-Richtlinie fallen (laut Anhang I der Richtlinie) auch nur sehr große Schweine- und Hühner-haltende Betriebe: bei Hühnern nur Anlagen mit über 40.000 Tieren, sowie Schweinezuchtbetriebe mit über 2.000 Mastschweinen (>30kg) bzw. mit mehr als 750 Mutterschweinen. Laut einer Kommissionsstudie aus 2003 halten aber die wenigsten Schweinemast- und -zuchtbetriebe in der EU eine so große Anzahl an Tieren; die allermeisten Massentierbetriebe fallen also gar nicht unter diese Richtlinie. Gar nicht erfasst werden außerdem industrielle Milchvieh- und Rindermastbetriebe, die ja auch zu den großen Umweltverschmutzern durch CO2 und Methanemissionen, sowie Versauerung und Überdüngung von Böden und Gewässern durch Ammoniak und Stickstoffverbindungen sowie Phosphaten im Zuge von Gülle und Mistausbringung zählen. Die Richtlinie sollte erweitert werden und neben Rindermast- und Milchbetrieben auch "kleinere" industrielle Hühner- und Schweine-haltende Betriebe als bisher erfassen. Statt auf bessere technische Abläufe in Massenbetrieben abzuzielen, sollte die Politik auf eine Abkehr von der tierquälerischen industriellen Nutztierhaltung hin zu einer tiergerechten, ökologischen Landwirtschaft mit intaktem Nährstoffkreislauf hinwirken!
    5. Bisher werden die in Anhang I erfassten Betriebe nicht verpflichtet, sich gegen eventuelle Schadensfälle zu versichern, damit eine effektive Deckung der Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden gewährleistet ist. Man will die Entwicklung "abwarten und beobachten". Auf eine möglichst baldige Einführung einer umfassenden Haftpflicht muss gedrängt werden!

Insgesamt ist also diese Richtlinie in sich schon unbefriedigend aus Umwelt- wie auch aus Tierschutzerwägungen, aber nicht einmal diese Minimalanforderungen sind bisher vollständig in deutsches Recht übertragen. Das gibt Anlass und Möglichkeiten zur Aktion: Zur Zeit und noch bis zum 18. Juni läuft ein Online-Konsultationsverfahren(leider nur auf Englisch) der EU-Kommission zur IVU-Richline, bei dem interessierte Bürgerinnen und Bürger durch Ausfüllen eines Fragebogens und Abgeben von Kommentaren teilnehmen können. Es muss auf allen Ebenen angesetzt werden, um möglichst strenge Vorschriften zu erreichen, denn je umfassender und teurer die Umweltbestimmungen und –auflagen für Massentierhaltungsbetriebe, umso größer die Chancen dass sich Umbau zu ökologischer und damit tiergerechter Landwirtschaft lohnt. Umweltschutz ist Nutztierschutz, Nutztierschutz ist Umweltschutz, wir sollten alle erdenklichen Hebel nutzen und in Bewegung setzten, um die Lage der Nutztiere in Deutschland, in Europa und in der Welt so schnell wie möglich zu verbessern!

Einige Links mit Informationen über die IVU-Richtlinie:

http://www.bvt.umweltbundesamt.de

http://eippcb.jrc.es





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PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
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