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"Tierschutz - Verbesserung durch Kennzeichnung?"
In dem 2005 von der EU-Kommission vorgelegten Tierschutzaktionsplan, der vorstellt, welche Tierschutzinitiativen in der EU bis 2010 geplant sind, ist auch die Einführung eines Kennzeichnungssystems tierschutzgerecht erzeugter Lebensmittel vorgesehen. Durch eine derartige Kennzeichnung soll Verbraucher-forderungen nach höheren Tierschutzstandards und einer stärkeren Einbeziehung des Tierschutzes in die Politik gerecht werden. Transparenz soll geschaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusste Kaufentscheidungen ermöglicht werden. Die ganztägige Veranstaltung bot Politikern, Wissenschaftlern, Vertretern von Tierschutz- und Verbraucherverbänden sowie Wirtschaftsbeteiligten erstmals die Möglichkeit miteinander in Kontakt zu treten, um sich über die Kennzeichnungsmöglichkeiten tierischer Erzeugnisse auszutauschen. Im Mittelpunkt standen dabei hauptsächlich die Fragen, welche Chancen, Möglichkeiten aber auch Risken eine Kennzeichnung für den Tierschutz, für Verbraucher sowie für den europäischen Binnenmarkt mit sich bringen könnte. Diese wurden in drei Plenen untersucht.
Das erste Plenum befasste sich mit bereits vorhandenen Tierschutz- und Qualitätskennzeichnungssystemen in der EU.
Status Quo sowie Vor- und Nachteile dieser Systeme wurden erläutert und Verbesserungsvorschläge für ein Tierschutzkennzeichen eingebracht. Die derzeit vorhandenen Kennzeichnungs- und Zertifizierungssysteme sind durch hohe Heterogenität gekennzeichnet, was bei Erzeugern und Verbrauchern zu Unverständnis, Verwirrung und Unkenntnis führt. Zudem sind diese häufig nicht miteinander vergleichbar oder berücksichtigen den Tierschutzaspekt nicht oder nicht ausreichend.
Als Paradebeispiele für Tierschutzkennzeichnungen gelten die Kennzeichnungspflicht von Eiern sowie die freiwillige Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte, bei denen auch der Tierschutzaspekt eine Rolle spielt.
Dementsprechend drehte sich die Debatte um die Frage, ob eine Tierschutzkennzeichnung verpflichtend oder auf freiwilliger Basis eingeführt werden solle. Auch das Niveau eines Labels, ein- oder mehrstufig, wurde diskutiert und, nach welchen Kriterien eine solche Abstufung umgesetzt und deklariert werden könnte. Ein einstufiges Tierschutzkennzeichen, ähnlich des Öko-Siegels, hätte den Vorteil, dass es relativ einfach verständlich und umsetzbar wäre. Allerdings ist die Befürchtung, dass bei einem solchen lediglich Minimalstandards durchgesetzt würden. Zusätzlich könnten allerdings private Verbände eigene Siegel mit höheren Standards bewerben. Ein differenzierteres System, mit mehren Levels (wie bei der Eierkennzeichnung üblich) hätte den Vorteil, Abstufungen vornehmen zu können (beispielsweise: Mindeststandard, tierschutzfreundlicher als Mindeststandard, sehr tierschutzfreundlich). Das Problem könnte hier in der Umsetzung liegen, da die Kennzeichnung von Fleischprodukten sehr viel komplizierter und komplexer ist als die von Eiern. Auch private Verbände könnten dadurch geschwächt werden, da eine Abhebung für sie schwerer würde.
Deutlich wurde in jedem Fall, dass das Tierschutzkennzeichnungssystem für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, leicht verständlich und mit einem hohen Wieder erkennungswert verbunden sein muss. Die den Verbrauchern wichtigsten Anforderungen sollten berücksichtigt und kommuniziert werden und das Produkt durch einheitliches Logo und Name gekennzeichnet sein.
Das zweite Plenum schloss an die Debatte des ersten an und befasste sich mit der Frage, wie eine Tierschutzkennzeichnung in der EU umgesetzt werden könnte.
Im Mittelpunkt stand die Suche und Verständigung über geeignete Indikatoren, welche als Vorraussetzung und Untermauerung der Kennzeichnung dienen sollen.
Die Forderung nach objektiven, wissenschaftlich begründeten Kriterien, mit denen Tierwohl mess- und prüfbar sein kann, wurde laut. Diskutiert wurde, welche Kriterien ausschlaggebend seien und wie diese vereinheitlicht und zu Indikatoren zusammengefasst werden könnten. Im Rahmen einer derzeit laufenden Studie werden verschiedene Aspekte des Tierschutzes untersucht und geprüft. Berücksichtigt werden dabei das Wohlbefinden und die Gesundheit von Tieren. Auch Auswirkungen verschiedener Haltungsformen auf die Umwelt werden evaluiert. Mit abschließenden Ergebnissen dieses Panels ist allerdings erst 2009 zu rechnen. Dies löste teilweise Unmut unter den Teilnehmern aus, da in Frage gestellt wurde, ob eine so weit reichende Evaluierung tatsächlich notwendig und sinnvoll sei, oder ob nicht die schon vorhandenen Indikatoren ausreichend seien, um eine schnellere Einführung und Umsetzung einer Tierschutzkennzeichnung voranzubringen.
Als wichtigste Kriterien für die Erarbeitung eines Tierschutzkennzeichens gelten die zentralen Bereiche Tierhaltung, Tierfutter, Tiergesundheit, Tiertransport und Schlachtung. Die Tiere sollen entsprechend ihrer natürlichen Bedürfnisse, mit Zugang zu Auslauf und ausreichend Platz gehalten werden. Normale Verhaltensweisen sollen ermöglicht sowie emotionale und physische Leiden möglichst verhindert werden. Entscheidend ist auch die Dauer der Zucht, beziehungsweise das Alter in welchem Tiere geschlachtet werden. Die Fütterung gentechnisch kontaminierter Pflanzen soll nicht gestattet (oder dementsprechend deklariert) werden. Bedingungen und Dauer der Tiertransporte sollen in eine Kennzeichnung mit einfließen und dementsprechend Höchstdauern festgelegt werden.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Umsetzung und Durchführung der Kennzeichnung. Es muss gewährleistet werden, dass dies ordnungsgemäß verläuft. Hierfür sollen verlässliche Überwachungs-, Kontroll- und Zertifizierungsstellen ernannt werden. Diese könnten sowohl staatlich als auch privat sein. Entscheidend ist, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Verbraucher in das Kennzeichen zu fördern und sicher zu stellen.
Im dritten Plenum wurden die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer Tierschutzkennzeichnung skizziert sowie die Erkenntnisse und Ergebnisse der vorangehenden Debatten zusammengefasst.
In den folgenden fünf Jahren sollen Indikatoren, mit denen Tierschutz, beziehungsweise das Wohlbefinden von Tieren mess- und festlegbar werden soll weiter entwickelt und optimiert werden, um auf deren Basis ein für alle Beteiligten möglichst optimales Tierschutzkennzeichnungssystem entwickeln zu können. Bis dahin haben betroffene Akteure und Interessengruppen die Möglichkeit, ihre Forderungen, Vorschläge und Bedürfnisse geltend zu machen, um auf den Entscheidungsfindungsprozess einzuwirken.
Tiergerecht erzeugte Lebensmittel sollen aus ihrem "Nischendasein" in den allgemeinen Lebensmittelmarkt eingeführt werden. Dadurch sollen sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sein und die Lebensbedingungen der Tiere weitläufiger verbessert werden. Geklärt werden muss noch der Umgang mit tierischen Importwaren aus Drittländern. Mögliche Handelshemmnisse müssen bedacht und bestenfalls ausgeräumt werden.
Die Einführung eines Tierschutzkennzeichens kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Tierschutzgedanken weiterzuentwickeln, beziehungsweise die Öffentlichkeit weiter für den Tierschutz zu sensibilisieren. Neben der Einführung eines Kennzeichnungssystems spielt daher die Information der Verbraucher eine sehr gewichtige Rolle. Diesbezüglich sind die Einrichtung eines Forums sowie eine Öffentlichkeitskampagne geplant.
Aber auch die Erzeugerinformation ist von großer Bedeutung. Landwirte und Bauern sollen über Möglichkeiten, Chancen und Bedingungen einer tierfreundlichen Produktion informiert werden. Anreize sollen geschaffen werden.
v.l.n.r.: Christina Söhner (PROVIEH-Büro Brüssel), Horst Seehofer (Landwirtschaftsminister), Markos Kyprianou (EU-Kommissar für Gesundheit) und Alexander Graf von Schwerin (Vizepräsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses)
Abgeschlossen wurde die Konferenz durch die Ansprachen des Landwirtschaftsministers Horst Seehofer und des EU-Gesundheitskommissars Markos Kyprianou. Seehofer verkündete, "Wir haben das Ziel, den Tierschutz zu verbessern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache und verständliche Kennzeichnung an die Hand zu geben. Das muss ohne neuen bürokratischen Aufwand erfolgen. Von der Milch über Eier bis hin zu Fleisch könnte diese Kennzeichnung unsere Bürger wirkungsvoll bei ihrer Kaufentscheidung unterstützten".
Kyprianou stimmte Seehofer in dessen Ausführungen zu und betonte zudem die Chancen und Wettbewerbsvorteile, die sich europäischen Produzenten durch eine Tierschutzkennzeichnung bieten können. Beide begrüßten die Einführung einer Tierschutzkennzeichnung und sprachen sich für eine weitere Stärkung des Tierschutzes aus. Die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Tierschutzes durch die Einführung eines Kennzeichnungssystems stehen günstig.
Büro Brüssel, 30.03.2007
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