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Tiertransporte - Allgemeine Informationen
Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg kritisiert EU-Regelungen zu Tiertransporten
(Vetion). Der Landestierschutzbeirat beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) Baden-Württemberg hat die seit 1. Januar geltenden EU-Regelungen zu Tiertransporten kritisiert. Sie würden nicht in allen Fällen den Anforderungen in der Praxis gerecht.
Der Beirat zeigte sich verwundert, dass die langjährige Forderung nach einer Begrenzung von Schlachttiertransporten auf acht Stunden nicht umgesetzt wurde. Gerade bei gewerblichen Langstreckentransporten würden tierschutzrelevante Probleme auftreten.
Der Beirat kritisiert ebenso die neuen Regelungen für kurze Transporte, die von Landwirten selbst durchgeführt werden. Landwirte, die eigene Tiere über 65 Kilometer weit transportieren, würden generell gewerblichen Unternehmern gleichgestellt. Dies entspräche weder den Bedingungen in der Praxis, noch diene es dem Tierschutz.
14.03.2007, Quelle: vetion
Neufassung der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport
Am 25. Januar 2005 trat eine neue Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen in Kraft, die nun seit dem 05. Januar 2007 angewendet werden muss.
Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme aus unserem Büro Brüssel vom 18.12.2006 (Download-pdf, 112 KB) sowie unsere Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle vom 29.09.2003 (Download-pdf, 60 KB).
Lesen Sie außerdem die PROVIEH-Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Bußgeldbewehrung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport vom 09.12.2006 (Download-pdf, 108 KB), verfasst von Richter Christoph Maisack.
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