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Hennenhaltung: Keine Aufweichung des Käfigverbots !
PROVIEH protestierte gemeinsam mit zahlreichen anderen Tierschutzverbänden vor dem Bundesrat, als sich dieser am 17.12.04 erneut mit der Zukunft der Legehennen beschäftigte:
Unser Huhn Betty:

Bereits Anfang 2002 wurde das Verbot der Haltung von Legehennen in tierquälerischen Batteriekäfigen ab 2007 entschieden. Deshalb sollte die bis Ende 2006 währende Übergangsfrist von 5 Jahren nach Ansicht von PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung eigentlich ausreichen, um alternative Lösungsansätze für die Hennenhaltung zu finden.
Betty mit PROVIEH-Mitarbeiterinnen:
Doch die Eiererzeuger und ihre Interessenverbände haben an der Entwicklung von fortschrittlichen, den veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepassten Zukunftssystemen offenbar kein Interesse – weder ein wirtschaftliches und erst recht kein tierschützerisches. Vielmehr konzentrieren sie ihre Anstrengungen darauf, die Käfighaltung über Mogelpackungen wie den ausgestalteten Käfig oder die so genannte Kleinvoliere auch über 2006 hinaus beizubehalten.
Dieser erweiterte ausgestaltete Käfig ist, laut einer Studie von Dr. Bernhard Hörning, Mitarbeiter an der Universität Kassel, kein tiergerechtes Haltungssystem (siehe auch PROVIEH-Magazin 4/2004). Bundesministerin Renate Künast lehnte den vorgelegten Entwurf der Länderkammer zu Recht ab und kritisierte die Verknüpfung der Schweinehaltungsverordnung mit den Legehennen als Erpressung. Damit bleibt bei der Legehennenverordnung vorerst alles beim Alten, d.h. die Käfighaltung wird ab 2007 in Deutschland verboten sein.
Tierschützer übergeben Frau Künast eine Petition:

de la Fuente
Und die Schweine?
Wenn es keine neue Verordnung gibt, welche die EU-Richtlinie umsetzt, drohen Bußgeldzahlungen in Millionenhöhe.
Um dies abzuwenden, will die Regierungskoalition die vom Bundesrat beschworene Verknüpfung beider Bereiche aufbrechen. Dafür soll die überfällige EU-Schweinehaltungsrichtlinie nicht mehr in einer Verordnung, sondern durch eine Novellierung des Tierschutzgesetzes direkt in diesem geregelt werden. Der Bundesrat bliebe dabei außen vor und das Gesetz könnte im Bundestag mit Koalitionsmehrheit geändert werden. Ein Entwurf dazu soll noch im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt werden.
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